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Soziale Eingliederungsmassnahmen
Die Massnahmen zur sozialen Eingliederung
Die Massnahmen zur sozialen Eingliederung (MIS) gelten Personen, die von den Massnahmen der beruflichen Eingliederung ausgeschlossen sind und denen eine persönliche Hilfe vorgeschlagen wird, um sie zur Verfolgung zweier untrennbarer Ziele anzuregen: Verbesserung ihrer Sozialkompetenzen und Vermeidung ihrer sozialen Isolierung durch die Entwicklung ihrer sozialen Einbindung. Diese Massnahmen bereiten nicht direkt auf eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt vor, sondern bezwecken eine persönliche Entwicklung auf sozialer und Beziehungsebene als Vorbereitung für eine spätere Rückkehr ins Erwerbsleben. Die soziale Eingliederung ist somit als Vorstufe der beruflichen Eingliederung konzipiert.
!! NEUE MIS !!
Der MIS-Katalog: 6 Kategorien der MIS
Ausbildung (100-199)
Persönliche Entwicklung (200-299)
Entwicklung des persönlichen Wohlbefindens (300-399)Gemeinschaftliche Aktivitäten (400- 499)
Beteiligung am sozialen Austausch (500-599)
Tätigkeiten von sozialem Nutzen (600-699)
Download
-
Eingliederungsvertrag
DOC (52 kb) -
Leistungsvertrag
DOC (28 kb) -
Konzept MIS /SHG
PDF (183 kb) -
Haftpflichtversicherungsdeckung
PDF (73 kb)
Informations annexes
Identitätskarte
Download
- Zusammenfassung der Massnahmen PDF (61 kb)
- Beschreibung der vorgeschlagenen Massnahmen DOC (70 kb)
