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Baubewilligungen
1. Gesetzliche Grundlage
- Raumplanungs- und Baugesetz vom 2. Dezember 2008 (RPBG; SFG 710.1)
- Ausführungsreglement vom 1. Dezember 2009 zum Raumplanungs- und Baugesetz (ARzRPGB; SFG; 710.11)
- Interkantonale Vereinbarung vom 22. September 2005 über die Harmonisierung des Baubegriffe (IVHB; SFG 710.7)
- Botschaft Nr. 67 vom 15. April 2008 des Staatsrats an den Grossen Rat zum Gesetzesentwurf über den Beitritt des Kantons Freiburg zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (mit Anhang)
2. Bewilligungsverfahren
Die Gesetzgebung des Kantons Freiburg sieht für jegliche Baute eine behördliche Bewilligung vor: Erstellungs-, Wiederaufbau-, Umbau-, Vergrösserungs- und Instandstellungsarbeiten; Abbruch-, Aufschüttungs- und Abgrabungs- und Materialausbeutungsarbeiten; Heizungsinstallationen, usw. (vergleiche insbesondere Art. 135 RPBG).
Je nach Art und Masse des Bauvorhabens wird die Bewilligung vom Oberamtmann (Ordentliches Verfahren), oder von der Gemeindebehörde erteilt (vereinfachtes Verfahren).
Für weitere Informationen steht Ihnen das Oberamt gerne zur Verfügung.
3. Nützliche Formulare
- Bestellformular Publicitas für die öffentliche Auflage im Amtsblatt des Kantons Freiburg
- Gesuchsformular für technische Angaben der Baute
- Gesuchsformular für Heizungsinstallationen
- Gesuchsformular für Wärmepumpen und andere, an die Energie gebundene Formulare
- Übereinstimmungsnachweis
- Bezugsbewilligung
- Vereinbarung für eine Ausnahmebewilligung betreffend die Bestimmungen über die Grenzabstände (hiernach herunterladen)
4. Formulare zuhanden der Gemeinden
Mehrere nützliche Unterlagen sind unter der nachfolgenden Rubrik "Herunterladen" verfügbar.
Download
-
Vereinbarung zur Abweichung von den Bestimmungen über die Grenzabstände
PDF (127 kb) -
Richtlinie des Oberamtmännerkonferenz und des BRPA für die Bewilligung von thermischen Solaranlagen und Photovoltaikanlagen
PDF (76 kb) -
Baubewilligungen Gemeinde, in der Bauzone (ohne Einsprache)
DOC (48 kb) -
Baubewilligungen Gemeinde, in der Bauzone (mit Einsprache-n)
DOC (49 kb) -
Baubewilligungen Gemeinde mit Sonderbewilligung der RUBD, ausserhalb der Bauzone (ohne Einsprache)
DOC (48 kb) -
Baubewilligune ausser der bauzone mit Einsprachen
DOC (49 kb) -
Verweigerung Baubewilligungen Gemeinde, in der Bauzone
DOC (49 kb) -
Verweigerung Baubewilligungen Gemeinde, ausserhalb der Bauzone
DOC (51 kb)
Informations annexes
Identitätskarte
- Oberämter des Kantons Freiburg
nützliche Anschrift
Bau- und Raumplanungsamt
Chorherrengasse 17
1701 Freiburg
Tel. 026 305 36 34
Fax. 026 305 61 52
