Organisation
Das Zwangsmassnahmengericht bewilligt für den ganzen Kanton auf Antrag der Staatsanwaltschaft, der Jugendstrafrichterin oder des Jugendstrafrichters, der Polizei, der erstinstanzlichen Gerichtsbehörden, des Amts für Justizvollzug und Bewährungshilfe oder des Amtes für Bevölkerung und Migration besonders einschneidende Zwangsmassnahmen in Gebiet des Straf- und Verwaltungsrechts. Es trifft seine Entscheide durch eine Einzelrichterin oder einen Einzelrichter. Das Gericht umfasst drei ordentliche Richterinnen und Richter sowie vier Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter. Es hat seinen Sitz in Freiburg.
Zuständigkeiten
Das Zwangsmassnahmengericht
- ordnet eine Untersuchungshaft an und verlängert diese, ordnet die Sicherheitshaft an, entscheidet über Haftentlassungsgesuche
- verfügt Ersatzmassnahmen anstelle von Untersuchungshaft oder aus Sicherheitsgründen wie die elektronische Überwachung durch Anbringen elektronischer Geräte, verpflichtet zur regelmässigen Kontaktaufnahme mit Verwaltungsdiensten, die Abnahme von Ausweispapieren usw.
- ordnet andere Zwangsmassnahmen an oder genehmigt diese (insbesondere die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, die Überwachung mit technischen Überwachungsgeräten und die verdeckte Ermittlung)
- behandelt Siegelungsverfahren
- entscheidet über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, soweit hierfür die richterliche Beurteilung vorgeschrieben ist (insbesondere die Überprüfung der Rechtmässigkeit der Vorbereitungs- oder Ausschaffungshaft)
Adresse
ZwangsmassnahmengerichtLiebfrauenplatz 8Postfach 6191701 FreiburgT +41 26 305 84 92M tmc@fr.chFür den Versand einer sicheren elektronischen Nachricht verfahren Sie wie folgt: klicken Sie hier