Medizinische Versorgung
Für die medizinische Versorgung nach einer Gewalterfahrung wenden Sie sich an die Notaufnahme des HFR oder wählen Sie 144 .
142 : eine kostenlose 24-Stunden-Helpline
Ab dem 1. Mai 2026 erhalten alle Opfer körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt unter der Nummer 142 Hilfe und Beratung. Das Angebot ist kostenlos, vertraulich und rund um die Uhr verfügbar.
Die 142 ist keine Notrufnummer für lebensbedrohliche Notfälle. Bei unmittelbarer Gefahr wählen Sie bitte sofort:
Polizei: 117
Sanitätsnotruf (Ambulanz): 144
Feuerwehr: 118
Opferberatungsstelle für Kinder, Männer und Opfer des Strassenverkehrs
Die Opferhilfe Freiburg ist eine Beratungsstelle für Opfer von Straftaten im Sinne des Opferhilfegesetzes (OHG). Wir sind zuständig für:
- Kinder und Jugendliche
- Männer
- Opfer von Strassenverkehrsunfällen
- Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen (Männer und Frauen)
Frauen, die Opfer einer Straftat wurden, wenden sich an die Opferberatungsstelle für Frauen .
Opferberatungsstellen in Freiburg
Ärztlicher Befund
Ein ärztlicher Befund dokumentiert die Folgen der Gewalttat, ohne dass dies automatisch rechtliche Schritte einleitet.
- Bei körperlicher Gewalt: Die Abteilung für Gewaltmedizin des HFR empfängt nach Terminvereinbarung alle Personen ab 16 Jahren zur Feststellung und Dokumentation der erlittenen Verletzungen.
Telefonnummer: 026 306 13 10
- Bei sexueller Gewalt: Die Notaufnahme des HFR steht volljährigen Personen rund um die Uhr zur Verfügung und leitet sie weiter an die zuständige Stelle zur Feststellung des Übergriffs.
- Für Kinder: Die pädiatrische Notaufnahme versorgt Opfer von Gewalt unter 16 Jahren und erstellt einen ärztlichen Befund.
Die Hilfe
Mit OHG soll den Opfern von Straftaten wirksame Hilfe geleistet und ihre Rechtsstellung verbessert werden.
Die Hilfe der Opferberatungsstellen umfasst:
- Beratung
- Soforthilfe und weiterführende Hilfe
- Begleitung in administrativen und rechtlichen Schritten
Gesuche um Übernahme der Anwaltskosten, Entschädigung und Genugtuung: Kantonales Sozialamt des Kantons Freiburg.
Kampagne
GLEICHSTELLUNG VERHINDERT GEWALT
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Seine Grenzen zählen - Gleichstellung verhindert Gewalt © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
«Jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist (Opfer), hat Anspruch auf Unterstützung nach diesem Gesetz (Opferhilfe).
Anspruch auf Opferhilfe haben auch der Ehegatte oder die Ehegattin des Opfers, seine Kinder und Eltern sowie andere Personen, die ihm in ähnlicher Weise nahestehen (Angehörige).» (Art. 1 OHG)
Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen (FSZM) oder Fremdplatzierungen vor 1981
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