Interne Dienste und politische Rechte

Der Sektor Interne Dienste und politische Rechte ist zuständig für die administrative und finanzielle Verwaltung der Staatskanzlei, des Staatsrats und z.T. des Grossen Rates. Im Weiteren trägt der Sektor die Verantwortung für die Wahrnehmung der politischen Rechte (Wahlen, Abstimmungen, Intitiativen, Referenden und Petitionen).

Hauptaufgaben

  • Sekretariat und Empfang
    Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen
  • Entgegennahme von Initiativen, Referenden und Petitionen
    Finanzen und Buchhaltung
    Infrastruktur und Logistik

Dienstleistungen

  • Beglaubigungen und Apostilles
    Weitere Dienstleistungen zu Gunsten der Öffentlichkeit

Was ist eine Beglaubigung?

Es handelt sich um das Verfahren, wonach die Echtheit einer Unterschrift bestätigt wird.

Die Staatkanzlei ist die zuständige Behörde für die Beglaubigung von Unterschriften auf öffentlichen Urkunden. Die besonderen Zuständigkeiten, die anderen Behörden oder Ämtern übertragen wurden, bleiben vorbehalten.

Was ist eine Apostille (Überbeglaubigung)?

Es handelt sich hierbei um das Verfahren, mit dem die Echtheit der Unterschrift einer Urkundsperson bestätigt wird.

Im Kanton Freiburg ist für diese Verfahren die Staatskanzlei zuständig. Im Ausland wird die Apostille nach der betreffenden Haager Konvention von 1961 erstellt. In Ländern, welche nicht Vertragspartner dieser Konvention sind, ist die Überbeglaubigung durch die ausländische Regierung und der diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz zu erstellen.

Download

  • L’ABC de l’apostille (Franz.)

    Diese Broschüre wurde vom Ständigen Büro (Sekretariat) der Haager Konferenz für internationales Privatrecht ausgearbeitet und mit seiner Bewilligung wiedergegeben. PDF (1743 kb)
  • ABCs of Apostilles (English)

    PDF (1742 kb)