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Angepasstes Verfahren

Lead

Um Sie zu einer einvernehmlichen Lösung zu bewegen und die Entstehung eines Konflikts zu verhindern, sieht der Elternkonsens ein angepasstes und schnelles Gerichtsverfahren, eigene Antragsformulare und die Zusammenarbeit aller Beteiligten vor.

Sections (Site Studio)

Beteiligte Gerichtsbehörden

Die folgenden Gerichtsbehörden sind am Pilotprojekt Elternkonsens beteiligt:

  • Bezirksgericht und Friedensgericht des Greyerzbezirks
  • Bezirksgericht und Friedensgericht des Glanebezirks
  • Bezirksgericht und Friedensgericht des Vivisbachbezirks

Mehr zu den Bezirksgerichten und Friedensgerichten

Wichtigste Schritte des angepassten Gerichtsverfahrens

Elternkonsens-Modell - Wichtigste Schritte
Elternkonsens-Modell - Wichtigste Schritte © Etat de Fribourg - Staat Freiburg

1. Einreichen des Antrags

Wenn Sie, Ihr/e Ex-Partner/in oder Ihre Anwalt / Ihre Anwältin im Rahmen des Trennungs- oder Scheidungsverfahrens bei einer der zuständigen Gerichtsbehörden einen Antrag stellen möchten, verwenden Sie bitte die Antragsformulare, die extra für das Pilotprojekt erstellt wurden.

2. Voruntersuchungsmassnahmen

Wenn der Antrag bei der zuständigen Gerichtsbehörde eingegangen ist, setzt diese innert fünf Wochen eine erste Schlichtungsverhandlung an. In der Zwischenzeit kann sie verschiedene Voruntersuchungsmassnahmen ergreifen (Anhörung minderjähriger Kinder, gezielte Abklärung usw.). Wenn Sie noch keine Beratungssitzung besucht haben, werden Sie aufgefordert, sich anzumelden.

3. Erste Schlichtungsverhandlung

In der ersten Schlichtungsverhandlung versucht Ihnen die Gerichtsbehörde bei der Suche nach einer Lösung, die im Interesse aller Familienmitglieder und insbesondere Ihrer Kinder liegt, zu helfen.

4. Begleitangebote

Wenn in der ersten Verhandlung keine Lösung gefunden wird, überweist Sie die Gerichtsbehörde an eines der vorgesehenen Begleitangebote (Mediation, Coaching für gemeinsame Elternschaft, therapeutische Unterstützung).

5. Zweite Schlichtungsverhandlung

Innerhalb der nächsten vier Monate wird eine zweite Schlichtungsverhandlung angesetzt, deren Ziel wiederum darin besteht, die Situation mit einem dauerhaften Elternkonsens zu regeln.

6. Wenn das Elternkonsens-Modell scheitert oder ungeeignet ist

Wenn es Ihnen nicht gelingt, sich zu einigen, oder wenn das Elternkonsens-Modell in Ihrer Situation nicht geeignet ist, läuft das Verfahren nach den gewöhnlichen Regeln ab und die Gerichtsbehörde fällt ein Urteil.

Elternkonsens-Modell – Wichtigste Schritte

Kooperation aller Beteiligten

Damit alle beteiligten Fachpersonen (Richter/innen, Anwältinnen/Anwälte, Mediatorinnen/Mediatoren, Sozialarbeitende) gegenüber der Familie dieselbe Botschaft vertreten, wird auf Anregung der Gerichtsbehörde eine interdisziplinäre Kooperation aufgebaut.

Interdisziplinäres Netzwerk

Werden sie von einer Richterin oder einem Richter vorgeschlagen, sind die Massnahmen kostenlos. Die Verfahrenskosten tragen hingegen wie im ordentlichen Verfahren die Personen, die sich trennen.

Herausgegeben von Elternkonsens

Letzte Änderung: 07.05.2025

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