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Inspektion im Bereich der Schwarzarbeit
- Aufgabe der Inspektion im Bereich Schwarzarbeit
- Unsere Leistungen
- Wie Sie uns erreichen können
- Gesetzliche Grundlagen
Aufgabe der Inspektion im Bereich Schwarzarbeit
Was ist Schwarzarbeit? Schwarzarbeit ist eine entlöhnte, selbständige oder unselbständige Arbeit, die als Tätigkeit an sich legal ist, bei deren Ausübung aber gegen Rechtsvorschriften verstossen wird, das heisst insbesondere:
- Arbeitnehmende nicht bei den obligatorischen Sozialversicherungen oder der Quellensteuer melden,
- Arbeitskräfte ohne gültige Arbeitsbewilligung anstellen,
- den Lohn von Personen nicht deklarieren, die Sozialversicherungsbeiträge beziehen (Arbeitslosenversicherung, IV).
Die Auswirkungen der Schwarzarbeit sind Wettbewerbsverzerrungen, fehlende Einnahmen bei den Steuerbehörden und Sozialversicherungen sowie die Gefährdung des Arbeitnehmerschutzes.
Das Amt für den Arbeitsmarkt ist die kantonale Instanz für die Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Unsere Leistungen
Das AMA ist die kantonale Vollzugsbehörde des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit vom 1. Januar 2008.
- Die Aufgabe der Inspektorinnen und Inspektoren im Bereich der Schwarzarbeit ist es, die notwendigen Kontrollen bei den Arbeitgebenden durchzuführen, um in den einzelnen Wirtschaftszweigen allfällige Hinweise auf Schwarzarbeit aufzudecken. Im Bauwesen obliegen diese Kontrollen den Inspektorinnen und Inspektoren der paritätischen Kommission für das Baugewerbe.
- Bei jeder Kontrolle wird ein Bericht erstellt. Im Falle eines schwerwiegenden Verstosses gegen die gesetzlichen Vorschriften kann das AMA die umgehende Schliessung eines Betriebs veranlassen.
Wie Sie uns erreichen können
AMA – Abteilung Arbeitsmarkt
Inspektion im Bereich Schwarzarbeit
Bd de Pérolles 24
1705 Freiburg
Tel. 026 305 97 63
Fax 026 305 95 97
E-Mail: travailaunoir@fr.ch
Gesetzliche Grundlagen
Die Inspektion im Bereich der Schwarzarbeit ist verpflichtet, die folgenden gesetzlichen Grundlagen einzuhalten:
