Das Amt für Justiz ist der Sicherheits- und Justizdirektion unterstellt.

Es ist beauftragt mit der Verwaltung der Justiz im weiteren Sinne d.h. der Gerichte, der Friedensgerichte, der Staatsanwaltschaft, des Konkursamts und der Betreibungsämter sowie der Schlichtungskommissionen im Mietwesen und der Enteignungskommission, und mit der Erstellung der Voranschläge und der Rechnungen der Justiz und der dem Amt administrativ zugewiesenen Stellen.

Das Amt beteiligt sich an der Anwendung der Gesetzgebungen über den Anwaltsstand, das Notariat, die unentgeltliche Rechtspflege und die Rechtshilfe. Es ist demzufolge zuständig für die Eintragung der Anwältinnen und Anwälte in das kantonale Register, für die Erteilung der Notariatspatente und für die Eintragung der Mediatorinnen und Mediatoren in das Register der vereidigten Mediatorinnen und Mediatoren. Es organisiert ausserdem die Anwalts- und die Notariatsprüfungen. Zudem führt es das Sekretariat der Anwaltskommission, der Prüfungskommissionen für Anwalts- und Notariatskandidatinnen und –kandidaten und der Kommission für Mediation in Zivil-, Straf- und Jugendstrafsachen.

Das Amt für Justiz befasst sich schliesslich mit allen den staatlichen Diensten obliegenden ordentlichen Aufgaben: Gesetzgebungsarbeiten in den Bereichen seiner Zuständigkeit (Prozessordnungen, Gerichtsorganisationsgesetze, Ausführungsgesetzgebung zum Bundeszivilrecht usw.),  Erstellung der Voranschläge und der Rechnungen, usw.

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