Lehrlingsausbildung lohnt sich 

Als Vertragsparteien gelten einerseits der Lehrling oder die Lehrtochter und andererseits der Lehrbetrieb. Wird ein Lehrvertrag mit Minderjährigen (bis zum vollendeten 17. Altersjahr) abgeschlossen, so muss er vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin mitunterzeichnet werden. Der Lehrvertrag beruht auf dem Obligationenrecht sowie auf dem Berufsbildungs- und Arbeitsgesetz. Die Brochüre "Wegweiser durch die Berufslehre" soll Sie als Orientierungshilfe begleiten.

Mein Lehrbetrieb kann das Programm der Bildner in beruflicher Praxis nicht oder nicht mehr vollständig vermitteln, also wende ich mich an den Lehrbetriebsverbund. Dies ist die Lösung.

Allgemeine Rahmenbedingungen für eine Lehrvertragsbewilligung : 
Ueber eine Ausbildungsbewilligung für lernende Personen in der betreffenden Berufsbranche verfügen.
Es muss festgelegt werden, in welchem Verhältnis die Anzahl der Lernenden zu den im Lehrbetrieb tätigen ausgebildeten Berufsbildner/innen stehen darf. Diese Festlegung wird in der Berufsbildungsverordnungen über die berufliche Grundbildung des jeweiligen Berufes klar definiert.

Vereinfachte Verfahrensweise in 5 Schritten : - Lesen Sie bitte die Mitteilung ! 

  1. Sie laden herunter :
    den Lehrvertrag (interaktiv)
    die Indikativlöhne, die Sie über die Empfehlungen, die von der Kantonale Kommission für Berufsbildung herausgegeben wurden, informiert.
    den interaktiven Bildungsbericht sowie dessen Erläuterungen
    den Bildungsbericht (speziell)

    das Beiblatt zum Lehrvertrag, falls nötig
  2. Sie laden die Bildungsverordnung über die berufliche Grundbildung des jeweiligen Berufes herunter
  3. Sie füllen den Lehrvertrag aus :

    in dem Sie den Lehrbeginn zwischen dem 1. Juli und 1. September bestimmen. Wenn vorgängig ein überbetrieblicher Kurs stattfindet, ist der Lehrbeginn auf das Datum des Kursbeginns anzupassen

    Unter der Rubrik 'Muttersprache' ist die Sprache, in welcher der berufliche Unterricht besucht wird, anzukreuzen (Deutsch oder Französisch)

    Für Lernende ausländischer Nationalität müssen, Name-n und Vorname-n müssen mit den Angaben im Ausländerausweis (Aufenthaltsbewilligung, Niederlassungsbewilligung, usw.) übereinstimmen. Allfällige Abänderungen sind nicht erlaubt. Eine Kopie des Ausweises ist zwingend jedem Lehrvertrag beizulegen. Zusätzliche Informationen für die Aufenthaltsbewilligung F.

    und reichen 3 Exemplare des Lehrvertrags (5 Exemplare für die Einheiten der kantonalen Verwaltung) vor Lehrbeginn, jedoch spätestens vor Schuljahresbeginn, unserem Amt ein.
  4. Unser Amt überprüft den Vertragsinhalt und stellt den Lehrvertrag der jeweiligen Lehraufsichtskommission zur Genehmigung zu.
  5. Unser Amt, via Lehraufsichtskommission, wird Ihnen seinen Entscheid miteilen.
    DER LEHRVERTRAG IST ERST NACH DER GENEHMIGUNG DURCH DIE KANTONALE BEHOERDE GUELTIG.

Auskünfte über die Bestimmungen
Eidgenössische Berufsmaturität
Verkürzung/Dispens
Beruflicher Unterricht
Ueberbetriebliche Kurse
Jugendarbeitsschutz
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