Hilfe für Opfer von Straftaten

Opferberatungsstelle

Die Opferberatungsstelle (Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten) ist bestimmt für:

  • Kinder und Jugendliche
  • Männer
  • Opfer von Verkehrsunfällen
     

"Jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist (Opfer), hat Anspruch auf Unterstützung nach diesem Gesetz (Opferhilfe).
Anspruch auf Opferhilfe haben auch der Ehegatte oder die Ehegattin des Opfers, seine Kinder und Eltern sowie andere Personen, die ihm in ähnlicher Weise nahestehen (Angehörige)..."
(Art.1 Opferhilfegesetz)

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Mit diesem Gesetz soll den Opfern von Straftaten wirksame Hilfe geleistet und ihre Rechtsstellung verbessert werden.
 
Die Hilfe der Beratungsstellen umfasst:

  1. Beratung
  2. Sofort- und weiterführende Hilfe
  3. Begleitung in administrativen und rechtlichen Schritten

Frauen, die Opfer einer Straftat wurden, wenden sich an die Opferberatungsstelle für Frauen.
 
Gesuche um Übernahme der Anwaltskosten, um Entschädigung und Genugtuung: Kantonales Sozialamt des Kantons Freiburg.