Schiffsmelde- und -reinigungspflicht
Zum Schutz der Gewässer vor invasiven gebietsfremden Arten unterliegt jedes immatrikulierte Schiff, das auf Freiburger Gewässern fährt, ab dem 1. August 2026 einer Melde- und Reinigungspflicht (SMRP).
Zweck: Schutz vor aquatischen Neobiota
Die Gesundheit der Freiburger Gewässer ist von invasiven, gebietsfremden Tieren und Pflanzen bedroht. Diese invasiven, aquatischen Neobiota werden oft unbemerkt durch den Menschen verbreitet und beispielsweise mit Schiffen, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer ins nächste verschleppt.
Einige invasive Neobiota richten in Gewässern jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe an. Sie können Infrastrukturen beschädigen und einheimische Tier- und Pflanzenarten verdrängen. Sind diese Arten erst einmal in einem Gewässer angekommen, kann man sie kaum noch eindämmen.
Um die Ausbreitung invasiver Neobiota zu stoppen, müssen alle ihren Beitrag leisten und in der Schifffahrt, beim Fischen, Tauchen u.ä. wichtige Verhaltensregeln beachten!
Für Schiffe mit Kennzeichen gilt beim Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und ‑reinigungspflicht!
Schiffsmelde- und ‑reinigungspflicht für Schiffe mit Kennzeichen
Für immatrikulierte Schiffe auf Freiburger Gewässern gilt ab 1. August 2026 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (kurz «SMRP»). Dieses System ist bereits in mehreren Schweizer Kantonen in Kraft.
Einmalige Selbstdeklaration
Alle Schiffshalterinnen und -halter deklarieren bei der Einführung der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ihr Standortgewässer («Heimgewässer») und erhalten einen Konformitätsnachweis für die Einwasserung. Dieser bleibt so lange gültig, bis das Gewässer gewechselt wird.
Schiffshalterinnen und -halter werden die Informationen zur Selbstdeklaration mit einem separaten Schreiben per Post zugestellt. Die Selbstdeklaration kann ab dem offiziellen Start der SMRP vorgenommen werden.
Wer ein immatrikuliertes Boot in ein neues Gewässer bringen möchte, muss zuvor die Gewässeränderung elektronisch melden und das Boot in einer zugelassenen Reinigungsstelle professionell reinigen lassen. Erst danach wird ein Konformitätsnachweis erteilt.
Gewässerwechsel
Wer ein immatrikuliertes Schiff in ein neues Gewässer bringen möchte, muss zuvor:
- die Gewässeränderung elektronisch melden
- das Schiff in einer zugelassenen Reinigungsstelle professionell reinigen lassen.
Danach wird ein Konformitätsnachweis für die Einwasserung in das neue Gewässer ausgestellt.
Vorgehensweise
- MeldenMelden Sie online den geplanten Gewässerwechsel Ihres Schiffes mit diesem Meldeformular . (Die elektronische Meldeplattform ist die gleiche für alle Kantone mit SMRP.)
- Lassen Sie Ihr Schiff fachgerecht reinigenVereinbaren Sie einen Termin bei einer anerkannten Reinigungsstelle und lassen Sie Ihr Schiff einschliesslich des Zubehörs (z. B. Anhänger) reinigen. Idealerweise lassen Sie Ihr Schiff in der Nähe des Gewässers reinigen, das Sie verlassen. Sie erhalten automatisch eine Reinigungsbescheinigung und einen Konformitätsnachweis für die Einwasserung.
- EinwassernFühren Sie den Nachweis digital oder ausgedruckt auf dem Schiff mit und zeigen Sie sie bei einer Kontrolle vor. Der Melde- und Freigabeprozess ist kostenfrei.
Befreiung Reinigungspflicht bei Jurarandseen und Bodensee
Für interkantonale bzw. internationale Seen an der SMRP-Systemgrenze gelten abgeänderte Regeln (betrifft zurzeit den Bieler-, Neuenburger-, Murten- und Bodensee). Wer vom Freiburger Gebiet aus auf den Neuenburger- oder Murtensee fahren möchte, muss dies ebenfalls melden, es besteht jedoch keine Reinigungspflicht. Bei der Meldung des Wechsels zu diesen Seen wird automatisch ein Konfomitätsnachweis ausgestellt, ohne dass eine Reinigungsbescheinigung erbracht werden muss.
Schiffe ohne Kennzeichen, Wassersport und Fischen
Beim Fischen, Stand-up-Paddeln, Tauchen sowie bei der Benützung von Kanus oder anderen Wassergeräten sind folgende Massnahmen für alle dringend empfohlen:
- Reinigen oder spülen Sie Ihr Material gründlich, idealerweise mit heissem Wasser. Die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger muss auf einem Platz mit Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation durchgeführt werden. Entleeren Sie sämtliche Wasserrückstände.
- Kontrollieren Sie alles gründlich auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
- Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.
Wenn sich alle an diese einfachen Regeln halten, bewahren wir die Freiburger Gewässer vor einer Invasion weiterer gebietsfremder Arten.
Anerkannte Reinigungsstellen
Schiffe mit Kennzeichen müssen durch eine anerkannte Reinigungsstellen gereinigt werden (kostenpflichtig, vorgängige Terminvereinbarung).
Für das Ausstellen des Reinigungsnachweises sind sämtliche anerkannten Reinigungsstellen autorisiert (auch ausserkantonale Betriebe).
Idealerweise lassen Sie Ihr Schiff in der Nähe des Gewässers reinigen, das Sie verlassen.
Source : Opendata Fribourg ; SSD
Informationen für Schiffsreinigungsstellen
Mit der Einführung der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht werden Schiffsreinigungen ausschliesslich durch autorisierte Betriebe durchgeführt, welche anschliessend einen entsprechenden Reinigungsnachweis ausstellen.
Autorisierte Reinigungsstellen müssen Mindestanforderungen an die Infrastruktur bzgl. Abwasser und Reinigung erfüllen und an einer Schulung teilnehmen. Nach erfolgreich absolvierter Schulung autorisiert der Kanton die Reinigungsstelle, um entsprechende Reinigungsnachweise auszustellen und fügt sie der Liste der anerkannten Reinigungsstellen hinzu.
Nautische Veranstaltungen
Die Schiffmelde- und -reinigungspflicht (SMRP) gilt auch für Schiffe, die im Rahmen von nautischen Veranstaltungen eingesetzt werden. Für den Grossteil dieser Schiffe kontrolliert und bestätigt der Veranstalter die Reinigung der Schiffe. Sie erhalten vor den Veranstaltungen Informationen vom jeweiligen Veranstalter.
FAQ - Meldung Gewässerwechsel und Selbstdeklaration Standortgewässer
Hier geht es zum Meldeformular.
Die Meldung sollte am besten erst erfolgen, wenn das Datum feststeht. Eine Meldung kann storniert werden. Den Link finden Sie im Bestätigungsmail des gemeldeten Gewässerwechsels.
Überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner. Die Emails werden von der Adresse noreply@aspcloud.ch versendet. Sonst wenden Sie sich an den Kanton, in dem die Einwasserung stattfinden soll.
Ja, die Schiffsmelde- und -reingungspflicht gilt auch für innerkantonale Gewässerwechsel.
Nein, der Konformitätsnachweis für dieses Gewässer bleibt gültig und es braucht keine Meldung. Erst bei einem Wechsel in ein anderes Gewässer muss dies gemeldet und das Schiff gereinigt werden.
Nein, wenn Sie wieder in dasselbe Gewässer zurückkehren, bleibt der Konformitätsnachweis bestehen.
Alle Schiffshaltenden eines bereits zugelassenen Schiffs im Kanton Freiburg erhalten die Möglichkeit, einmal das Standortgewässer („Heimgewässer“) zu deklarieren. Damit erhält man ohne Reinigung eine Einwasserungsfreigabe für das betreffende Gewässer (bleibt gültig bis zum Gewässerwechsel).
Halterinnen und Halter von immatrikulierten Schiffen erhalten im Juli 2026 einen Brief mit Link/QR-Code zum Formular.
Nein, das Schiff muss gereinigt werden. Je nach herrschenden Verhältnissen kann es lange dauern, bis alle Stellen des Schiffs vollständig getrocknet sind. Das Trocknen ist daher kaum nachvollziehbar zu kontrollieren. Als zusätzliche freiwillige Methode ist es empfohlen.
Wenn Sie gerade ein Boot erworben haben, wird Sie das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt bei der Zulassung genau darüber informieren.
FAQ - Reinigung des Schiffs
Melden Sie den geplanten Gewässerwechsel des Schiffs online an. Vereinbaren Sie einen Termin mit einem autorisierten Reinigungsbetrieb und zeigen Sie dort die Meldung vor. Der Betrieb stellt den Reinigungsnachweis aus. Sie erhalten diesen sowie den bei einer Kontrolle vorzuweisenden Konformitätsnachweis per E-Mail.
Die Reinigungsbetriebe legen ihre Öffnungszeiten fest. In der Regel haben die Betriebe am Sonntag geschlossen. Die Reinigung muss geplant werden (rechtzeitige Terminvereinbarung bei Reinigungsstelle nötig).
Nein. Die Schiffe müssen durch anerkannte Reinigungsstellen gereinigt werden. Die dafür anerkannten Reinigungsstellen sind hier zu finden.
FAQ - Kontrolle und Sanktionen
Zeigen Sie den per Email zugesendeten Konformitätsnachweis ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vor.
Das Schiff muss das Gewässer unverzüglich verlassen, bzw. darf nicht einwassern. Der Verstoss wird zur Anzeige gebracht.
Die Höhe der Strafe wird über das Verzeigungsverfahren festgelegt.
FAQ - Grundlegende Fragen
Von Schiffen geht das grösste Verschleppungsrisiko aus. Sie sind häufig längere Zeit im Wasser als Wassersportgeräte, so dass sich Lebewesen anhaften können. Bei Kanus, SUPs, Tauch- und Fischereiausrüstung besteht ein gewisses Risiko, dass in stehendem Wasser und mit nassem Material Lebewesen oder Krankheitserreger zwischen Gewässern transportiert werden. Das Gesamtrisiko ist aber geringer. Wassersportgeräte sind in der Schweiz i.d.R. nicht immatrikuliert, daher wäre die Umsetzung einer SMRP schwieriger.
Für eine schweizweite Schiffsmelde- und -reinigungspflicht wären die Bundesbehörden verantwortlich und die gesetzlichen Grundlagen müssten auf Bundesebene angepasst werden, was entsprechend viel Zeit in Anspruch nimmt. Aufgrund der Dringlichkeit der Thematik muss jedoch rasch gehandelt werden.
Aktuelle Zahlen für die Schweiz oder pro Kanton sind nicht bekannt. Von den schweizweit knapp 100'000 Freizeitschiffen wechselt eine grosse Mehrheit das Gewässer nie oder sehr selten. Für diese entsteht durch die SMRP kein/kaum Aufwand. Die kleine Gruppe der gewässerwechselnden Schiffe stellt die grösste Gefahr für die Verschleppung von invasiven Tieren und Pflanzen dar.
Die Schiffmelde- und -reinigungspflicht gilt auch für Schiffe, die im Rahmen von nautischen Veranstaltungen eingesetzt werden. Für den Grossteil dieser Schiffe kontrolliert und bestätigt der Veranstalter die Reinigung der Schiffe. Anschliessend wird eine Freigabe per E-Mail versendet. Weitere Informationen dazu erhalten Sie vor den Veranstaltungen vom jeweiligen Veranstalter.
Dokumente
Herausgegeben von Amt für Umwelt
Letzte Änderung: 09.07.2026