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Gesetzliche Grundlagen
Die geltenden kantonalen Bestimmungen auf dem Gebiet der Sozialhilfe sind :
- das Sozialhilfegesetz (SHG) vom 14 November 1991, Änderung vom 26 November 1994 seit 1. Januar 2000 in Kraft
- das Ausführungsreglement zum Sozialhilfegesetz vom 30 November 1999, Änderung seit 1. Januar 2000 in Kraft
- die Verordnung vom 2. Mai 2006 über die Richtsätze für die Bemessung der materiellen Hilfe nach dem Sozialhilfegesetz. Inkrafttreten: 1. Januar 2007 (Stand am 1. Januar 2012)
- die Weisungen für die Anwendung der SHG-Richtsätze. Inkrafttreten: 1. Januar 2012
- die Richtsätze der materiellen Hilfe für Personen, die sich im Kanton aufhalten, vorübergehend hier oder ohne Aufenthaltsbewilligung im Kanton sind. Inkrafttreten: 1. April 2004
- Richtlinien Verzeichnis SHG
Die geltenden eidgenössischen Bestimmungen auf dem Gebiet der Sozialhilfe sind :
- das Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG) vom 24. Juni 1977
- das Bundesgesetz über Sozialhilfe und Darlehen an Schweizer Staatsangehörige im Ausland (BSDA) vom 21. März 1973
- die Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich über die Fürsorge für Unbemittelte (mit Unterzeichnungsprot.) vom 9. September 1931
- die Verwaltungsübereinkunft vom 20. Oktober 1933 betreffend die Ausführung des Abkommens vom 9. September 1931 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Fürsorge für Unbemittelte
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Konzept MIS / SHG
PDF (183 kb)
