Oberämter

Der Kanton Freiburg zählt sieben Oberämter, welche in den Hauptorten des jeweiligen Bezirks ihren Sitz haben:

Oberamt des Saanebezirks in Freiburg
Oberamt des Sensebezirks in Tafers
Oberamt des Greyerzbezirks in Bulle
Oberamt des Seebezirks in Murten
Oberamt des Glanebezirks in Romont
Oberamt des Broyebezirks in Estavayer-le-lac
Obaramt des Vivisbachbezirks in Châtel-Saint-Denis
 
Der Oberamtmann vertritt den Staatsrat und jede seiner Direktionen im Bezirk. Er wird von der Wahlversammlung des Bezirks für fünf Jahre gewählt.
 
Er trägt zur Entwicklung seines Bezirks bei; im Besonderen veranlasst und fördert er die regionale und interkommunale Zusammenarbeit (Art. 15 des Gesetzes über die Oberamtmänner). Er ist ebenfalls für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung verantwortlich (Art. 19).
 
Zusätzlich zu diesen Aufgaben übt er die Befugnisse aus, die ihm durch die Gesetze und Reglemente auferlegt werden (Art. 14).
 
Er ist so namentlich verantwortlich für die Erteilung von Baubewilligungen (vgl. Raumplanungs- und Baugesetz).
 
Er ist gemäss dem Gesetz über die Gemeinden und dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen der Gemeindebehörden.
 
Iim Bereich des Strafrechts ist er zuständig für Geschäfte, welche die Spezialgesetzgebung ihm zuordnet, namentlich im Bereich des Strassenverkehrsrechts (vgl. Strafprozessordnung) und des Gesetzes zur Ausführung der Bundesgesetzgebung über den Strassenverkehr.