Kantonsgericht

Organisation

Das Kantonsgericht ist die höchste kantonale Gerichtsbehörde in Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen. Als solche kommt ihr eine doppelte Funktion als Gerichtsbehörde und als direktes Aufsichtsorgan über das Justizwesen zu.

Das Kantonsgericht besteht aus einer Zivil-, einer Straf- und einer Verwaltungsrechtlichen Abteilung. Es ist aus vierzehn Richtern zusammengesetzt.  Die Zivil- und Strafrechtlichen Abteilungen verfügen zusammen über vierzehn Ersatzrichter. Die Verwaltungsrechtliche Abteilung besteht aus vier Beisitzern am Steuergerichtshof, zwei Beisitzern am Sozialversicherungsgerichtshof, sieben Ersatzrichtern und sechs Ersatzbeisitzern. 

Die Gerichtsschreiberei des Kantonsgerichts ist eine Dienststelle, die dem Gericht und dessen Abteilungen zur Verfügung steht. Die Gerichtsschreiber erfüllen die Aufgabe von Berichterstattern vor den Höfen der Verwaltungsrechtlichen Abteilung.

Zuständigkeit

Jede Abteilung ist für die Behandlung der ihr unterbreiteten Angelegenheiten in Gerichtshöfe aufgeteilt, entsprechend dem betroffenen Rechtsgebiet. Das Kantonsgericht ist auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts für alle Steitigkeiten zuständig, die nicht durch Gesetz in die endgültige Zuständigkeit einer anderen Behörde gelegt werden.

Die Gerichtshöfe sind mit drei Richtern besetzt. Der Steuergerichtshof tagt mit dem Präsidenten und vier Beisitzern, der Sozialversicherungsgerichtshof mit dem Präsidenten und zwei Beisitzern. 

Das Kantonsgericht untersteht der Oberaufsicht des Justizrates. Es unterbreitet ihm jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit und über den Stand der Zivil-, Straf- und Verwaltungsjustiz im Kanton.