Die Arbeitsweise des Grossen Rates und die Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden
Im Kanton Freiburg sind die Behörden nach dem Grundsatz der Gewaltentrennung von Exekutive, Legislative und Judikative organisiert. Die Regierung (Staatsrat) übt die ausführende Gewalt aus, das Parlament (Grosser Rat) die gesetzgebende Gewalt und die Gerichte die rechtsprechende Gewalt.
Als gesetzgebendes Organ übt der Grosse Rat laut der Verfassung des Kantons Freiburg unter Vorbehalt der Rechte des Volkes die oberste Gewalt im Kanton aus. Seine Hauptaufgabe besteht darin, Gesetze zu verabschieden. Anschliessend beauftragt er den Staatsrat damit, sie umzusetzen, und die Gerichte, sie anzuwenden.
110 Personen, die das Freiburger Volk vertreten
Das Parlament besteht aus 110 Mitgliedern, den Grossrätinnen und Grossräten, die alle fünf Jahre nach dem Proporzwahlverfahren gewählt werden. Die Grossrätinnen und Grossräte stammen aus acht Wahlkreisen, deren Sitzzahl sich nach der Zahl der zivilrechtlichen Bevölkerung richtet, um auf diese Weise eine gerechte Vertretung der Regionen zu ermöglichen. Die Wahlkreise lauten wie folgt:
| Wahlkreisen | Sitze |
|---|---|
| Gemeinde Freiburg | 13 |
| Saane Land | 23 |
| Sense | 15 |
| Greyerz | 20 |
| See | 13 |
| Glane | 8 |
| Broye | 11 |
| Vivisbach | 7 |
Die Grossrätinnen und Grossräte, die derselben politischen Partei angehören, bilden von Amtes wegen eine Fraktion, sofern sie mindestens zu fünft sind. Sind sie weniger als fünf, können sie sich auch einer bestehenden Fraktion anschliessen.
Im Freiburger Grossen Rat gibt es derzeit fünf Fraktionen:
| Fraktion | Mitglieder | Prozentsatz* |
|---|---|---|
| GB (Fraktion Grünes Bündnis) | 18 | 15.5% |
| Die Mitte (Fraktion Die Mitte) | 26 | 24.5% |
| FDP-GLP (Freisinnige Demokratische und Grünliberale Fraktion) | 26 | 23.6 % |
| SP (Sozialdemokratische Fraktion) | 21 | 19.1 % |
| SVP (Fraktion der Schweizerischen Volkspartei) | 19 | 17.3 % |
*Prozentangaben werden auf Zehntel gerundet
Verteilung auf die Fraktionen
Welche Befugnisse hat der Grosse Rat und wie funktioniert er?
Die Kompetenzen des Parlaments sind vielfältig und ergeben sich sowohl aus der Verfassung als auch aus der Gesetzgebung. Der Grosser Rat ist insbesondere zuständig für:
- die Prüfung und die Verabschiedung von Gesetzen und Dekreten;
- die Prüfung und die Verabschiedung des Staatsvoranschlags und der Staatsrechnung;
- die Oberaufsicht über die Exekutive, die Verwaltung und die Justiz;
- die Wahl von Magistratspersonen der Gerichtsbehörden;
- die Begnadigung und die Verleihung des Kantonsbürgerrechts.
Der Grosse Rat tritt grundsätzlich acht Mal im Jahr zu einer ordentlichen Session zusammen, wobei von Dienstag bis Freitag jeweils eine halbtägige Sitzung abgehalten wird. In diesen Sitzungen fasst das Parlament seine Beschlüsse.
In der Regel werden die Gesetzes- und Dekretsentwürfe, die in der Session verhandelt werden, zuvor von einer parlamentarischen Kommission geprüft, in der die verschiedenen politischen Fraktionen im Verhältnis zu ihrer Sitzzahl im Grossen Rat vertreten sind. Die Kommission studiert das Geschäft, das ihr vorgelegt wurde, sammelt die nötigen Informationen und unterbreitet dem Plenum einen Bericht und entsprechende Anträge.
Die Sessionen des Grossen Rates sind öffentlich und werden live im Internet übertragen. Die Sitzungen werden in den Amtssprachen des Kantons Freiburg geführt, also auf Deutsch und Französisch. Alle Beratungen und Beschlüsse werden im Amtlichen Tagblatt der Sitzungen des Grossen Rates veröffentlicht.
Die Parlamentarischen Vorstösse: Sieben Möglichkeiten stehen zur Verfügung
Den Grossrätinnen und Grossräten, dem Büro des Grossen Rates, den ständigen Kommissionen und den Fachkommissionen stehen verschiedene parlamentarische Vorstösse zur Verfügung. Diese unterscheiden sich je nach dem Organ, an das sie sich richten (Staatsrat oder Grosser Rat), ihrem Verbindlichkeitsgrad und dem angestrebten Ergebnis.
Mit parlamentarischen Vorstössen kann man unter anderem Gesetzesänderungen beantragen, um eine Studie zu einer bestimmten Frage ersuchen oder Auskünfte zu einem Gegenstand verlangen.
Es stehen die folgenden parlamentarischen Vorstösse zur Verfügung:
Die Motion verpflichtet den Staatsrat, einen Gesetzes- oder Dekretsentwurf vorzulegen. Die Behandlung einer Motion läuft in mehreren Schritten:
Für weitere Einzelheiten zur Motion: Art. 69-75a GRG
Das Postulat verpflichtet den Staatsrat, eine Studie zu einer bestimmten Frage durchzuführen und dazu einen Bericht vorzulegen.
Für weitere Einzelheiten zum Postulat: Art. 76 GRG
Die Anfrage ist ein Auskunftsgesuch an den Staatsrat über Angelegenheiten der Verwaltung.
Für weitere Einzelheiten zur Anfrage: Art. 77-78a GRG
Mit dem Auftrag soll der Staatsrat verpflichtet werden, Massnahmen in einem Bereich zu ergreifen, für den er zuständig ist.
Für weitere Einzelheiten zum Auftrag: Art. 79-80 GRG
Mit der parlamentarischen Initiative wird derselbe Zweck verfolgt wie mit einer Motion, aber sie ist an den Grossen Rat gerichtet und verlangt von ihm, einen Gesetzesentwurf, einen Dekretsentwurf oder einen Entwurf einer Verfassungsänderung auszuarbeiten.
Für weitere Einzelheiten zur parlamentarischen Initiative: Art. 81-83 GRG
Mit der Resolution wird der Grosse Rat aufgefordert, sich unverbindlich zu einem aktuellen Ereignis zu äussern. Sie ist nicht bindend, sondern dient dazu, die Öffentlichkeit für eine bestimmte Problematik zu sensibilisieren.
Für weitere Einzelheiten zur Resolution: Art. 84 GRG
Die Eingabe ist der Antrag an den Grossen Rat oder an eines seiner Organe, einen Entscheid zu treffen oder eine Massnahme zu ergreifen, für die er oder es zuständig ist. Der Ordnungsantrag ist eine besondere Eingabe, die den Ablauf des parlamentarischen Verfahrens zum Gegenstand hat; er wird in der Regel sofort bearbeitet.
Für weitere Einzelheiten zur Eingabe: Art. 85 GRG