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News

Die Internetsites des Staates werden erneuert

Seit heute Morgen strahlen das Portal des Staates Freiburg und die 73 Internetsites der Kantonsverwaltung im Glanz des neuen Corporate Designs des Staates. Nicht nur das Erscheinungsbild, sondern die ganze Internetplattform wurde erneuert. Diese weist zudem verschiedene neue Funktionen auf: vereinfachte URL-Adressen, Spezialversion für Mobiltelefone, RSS-Fluss für sämtliche News. Besondere Massnahmen wurden getroffen, um Sehbehinderten und Blinden den Zugang zu den Internetsites des Staates zu ermöglichen. Und schliesslich wurde die thematische Suche verbessert.

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Raphaël Chassot, der Vorsteher der Kantonalen Steuerverwaltung, tritt Ende Januar 2011 in den Ruhestand

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Raphaël Chassot begann seine Laufbahn bei der Kantonalen Steuerverwaltung (STV) im Herbst 1973, nachdem er an der Universität Freiburg ein Lizenziat in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften erworben hatte. Nachdem er sich bei der KSTV umfassende steuerrechtliche Fachkenntnisse und solide Führungserfahrung angeeignet hatte, ernannte ihn der Staatsrat 1990 zum Vorsteher der Kantonalen Steuerverwaltung. Er leitete diese grosse und wichtige Dienststelle während der letzten 20 Jahre, die geprägt waren von zahlreichen einschneidenden Änderungen aufgrund der Entwicklungen im Steuerrecht, des technischen Fortschritts und des zunehmenden Arbeitsumfangs.

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Neues Steuerbezugsverfahren für die direkte Bundessteuer (DBST)

Der Kanton Freiburg führt freiwillige Anzahlungen für die direkte Bundessteuer (DBST) ein. Die steuerpflichtigen Personen können ab 2010 freiwillige Anzahlungen für die DBST leisten, wenn sie dies wünschen. Sie erhalten dieser Tage die entsprechenden Einzahlungsscheine.

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Die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV) hat die Aufgabe, die verschiedenen im Gesetz vom 6. Juni 2000 über die direkten Kantonssteuern (DStG) und im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG) vorgesehenen Steuern zu veranlagen und die Rückerstattungsanträge für die Verrechnungssteuer zu bearbeiten.

Die KSTV bezieht die Kantonssteuern, die direkte Bundessteuer und die Kirchensteuer der juristischen Personen und nimmt auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung auch die Steuern zahlreicher Gemeinden und Pfarreien ein.

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