Register der Datensammlungen / Bearbeitungsregister
Die ÖDSMB führt ein öffentliches Register der Bearbeitungstätigkeiten (Art. 38 ff DSchG). Es beinhaltet sämtliche Bearbeitungstätigkeit, mit Ausnahme derjenigen der Gemeinden, die über eine eigene Aufsichtsbehörde verfügen.
Das Register der Bearbeitungstätigkeiten der Datensammlungen sind wichtige Werkzeuge für die öffentlichen Organe, die dem DsG unterstellt sind.
Erstens werden öffentliche Organe, die Datensammlungen melden, dazu verpflichtet, ihren Bestand zu sichten. Somit verfügen sie über eine Übersicht ihrer Datensammlungen. Zudem müssen sie die Rechtmässigkeit der Erhebung und der Bekanntgabe der Datensammlungen, sowie Fragen in Zusammenhang mit der Speicherung, der Aufbewahrung und der Sicherheit der Personendaten analysieren.
Zweitens ermöglicht das Register der Bearbeitungstätigkeite den Einzelnen, Kenntnis vom Bestehen und von den Merkmalen der von den einzelnen Gemeinwesen geführten Datensammlungen zu nehmen. Somit können sie ihr Auskunftsrecht ausüben.
Schliesslich vermitteln sie der ÖDSMB auch Informationen für ihre gesetzlichen Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Aufsicht.
Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
KontaktinformationHerausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
Letzte Änderung: 12.01.2024