Die Volksmotion ist ein politisches Volksrecht.
Im Unterschied zur parlamentarischen Motion, die von Mitgliedern des Grossen Rates unterzeichnet wird, trägt sie die Unterschriften von 300 Bürgerinnen und Bürgern, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.
Die Volksmotion wird vom Grossen Rat praktisch wie eine parlamentarische Motion behandelt.
Eingereichte Volksmotionen, mit Antwort des Staatsrats
Sämtliche Volksmotionen ab 2012 sind in Parlinfo, dem Informationssystem des Grossen Rates verzeichnet.
Volksmotionen vor 2012 finden Sie unter folgendem Link: Einreichen und Antworten des Staatsrats
Formular für die Einreichung
Für die Einreichung einer Volksmotion bitten wir Sie, sich per E-Mail an gr@fr.ch oder telefonisch unter 026 305 10 50 an das Sekretariat des Grossen Rates zu wenden. Das Formular und die nützlichen Informationen werden Ihnen zur Verfügung gestellt.