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Der Grosse Rat wählt eine stellvertretende Generalstaatsanwältin und eine Staatsanwältin

  • Medienmitteilung

Der Grosse Rat hat am Dienstag, 7. Oktober 2025, Christiana Dieu-Bach zur stellvertretenden Generalstaatsanwältin gewählt. Darüber hinaus wählte er Laurianne Sallin zur Staatsanwältin.

Veröffentlicht am 07. Oktober 2025 - 16h49

Mit 97 von abgegebenen 103 Stimmen wählte der Grosse Rat diesen Dienstag, 7. Oktober 2025, Christiana Dieu-Bach zur stellvertretenden Generalstaatsanwältin.

Die 53-jährige Christiana Dieu-Bach trat 2007 in das Untersuchungsrichteramt des Kantons Freiburg ein, bevor sie 2011 in die neue Staatsanwaltschaft wechselte. Seitdem ist sie dort als

Staatsanwältin tätig. Nach dem Ausscheiden der stellvertretenden Generalstaatsanwältin Alessia Chocomeli, die zur Kantonsrichterin gewählt wurde, wurde Christiana Dieu-Bach ab dem 1. Mai 2025 zur stellvertretenden Generalstaatsanwältin ad hoc ernannt. Heute wird sie vom Grossen Rat in diesem Amt bestätigt.

Der Grosse Rat hat ausserdem mit 67 von 103 abgegebenen Stimmen Laurianne Sallin zur Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg gewählt. Sie wird diese Funktion zu 100 % ausüben und tritt die Nachfolge von Catherine Christinaz an, die ihrerseits zum Kantonsgericht wechselt.

Laurianne Sallin verfügt über einen Master in Rechtswissenschaften der Universität Freiburg, ein Anwaltspatent und ein CAS in Strafjustiz und Cyberkriminalität. Sie kennt die Staatsanwaltschaft gut und arbeitete dort seit 2017 als Gerichtsschreiberin.

Die 37-jährige Laurianne Sallin lebt im Greyerzbezirk und ist nicht Mitglied einer Partei oder einer politischen Gruppierung.

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Letzte Änderung: 07.10.2025 - 16h49

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