Die allgemeinen Bedingungen für Besichtigungen sind beim Sekretariat des Grossen Rates erhältlich.
Darüber hinaus ist eine virtuelle Besichtigung des Rathauses Freiburg möglich.
Führungen durch das Rathaus können ausserhalb der Grossratssitzungen in deutscher und französischer Sprache organisiert werden. Die Führungen müssen vom Grossratsekretariat genehmigt werden und werden zwingend von einer akkreditierten Führerin oder einem akkreditierten Führer begleitet.
Veröffentlicht am 10. Juni 2025 - 12h04
Die allgemeinen Bedingungen für Besichtigungen sind beim Sekretariat des Grossen Rates erhältlich.
Darüber hinaus ist eine virtuelle Besichtigung des Rathauses Freiburg möglich.
Herausgegeben von Parlinfo
Letzte Änderung: 12.06.2025 - 11h30