Justizkommission
Die Justizkommission behandelt alle Fragen der Beziehungen zwischen gesetzgebender Behörde und richterlicher Behörde. Dazu hört sie die Gesuche der richterlichen Behörde und des Justizrats zur Verbesserung der Tätigkeit der Gerichte an und prüft sie. Wenn sie der Meinung ist, dass diese Gesuche berechtigt sind, setzt sie sich beim Grossen Rat dafür ein, dass die Gesetze geändert werden.
Zu den Aufgaben der Justizkommission gehört auch die Vorbereitung der Richterwahlen durch den Grossen Rat, namentlich die Abgabe einer Stellungnahme, die auf der Stellungnahme des Justizrats beruht.
Die Justizkommission ist ein Organ der gesetzgebenden Behörde. Aufgrund des Prinzips der Gewaltentrennung ist sie weder befugt noch dafür zuständig, bei den Entscheidungen der richterlichen Behörden mitzureden.
Artikel 16 GRG
Zu den Aufgaben der Justizkommission gehört auch die Vorbereitung der Richterwahlen durch den Grossen Rat, namentlich die Abgabe einer Stellungnahme, die auf der Stellungnahme des Justizrats beruht.
Die Justizkommission ist ein Organ der gesetzgebenden Behörde. Aufgrund des Prinzips der Gewaltentrennung ist sie weder befugt noch dafür zuständig, bei den Entscheidungen der richterlichen Behörden mitzureden.
Artikel 16 GRG
Herausgegeben von Parlinfo