Wahl der Laienrichterinnen und Laienrichter, der stellvertretenden Kantonsrichterinnen und Kantonsrichter und der Mitglieder der verschiedenen Beschwerdekommissionen des Kantons Freiburg
Verlängerte Frist : 19.08.2020
Das Büro des GR hat entschieden, die Fristen zur Behandlung von parlamentarischen Vorstössen durch den Staatsrat für drei Monate auszusetzen. Letzterer hat somit über drei Monate länger Zeit, um auf einen eingereichten Vorstoss zu antworten und einem für erheblich erklärten Vorstoss Folge zu leisten.