Neue Frist : 31.12.2025
Juni 2025: Das Ziel der Motion wird in der Bundesgesetzgebung geregelt (Vorentwurf des Bundesgesetzes über das Verbot der öffentlichen Verwendung von Nazisymbolen, das vom 13. Dezember 2024 bis zum 31. März 2025 in die Vernehmlassung geschickt wurde), wodurch die Forderung nach einer Regelung in der kantonalen Gesetzgebung wahrscheinlich hinfällig wird. Ein Antrag auf Fristverlängerung wird jedoch an das Büro des GR weitergeleitet, falls die Bundesvorlage nicht zustande kommen sollte.