November 2025: AfU: Der Vorentwurf zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes wurde am 9. Juli 2025 in die Vernehmlassung gegeben (Ende der Vernehmlassung: 6. Oktober 2025).
Juni 2025: Ein Gesetzentwurf wird dem SR zur Vernehmlassung vorgelegt.
Da der Gesetzesentwurf noch im Juni 2025 in die Vernehmlassung gehen wird, wird im August 2025 ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt.