Beschreibung
Beschreibung der Massnahme
Die Gemeinden werden eingeladen, an einem Workshop teilzunehmen, der vom Amt für Umwelt (AfU) geleitet wird und den Namen «Die Lichttoolbox» trägt. Der Workshop hilft den Gemeinden, ihre grössten Herausforderungen im Bereich der Lichtverschmutzung zu identifizieren und Massnahmen für deren Bewältigung zu ergreifen. Eine Erneuerung der Beleuchtung ist von grosser Bedeutung, da eine Beleuchtung von schlechter Qualität negative Auswirkungen auf die Funktionen des menschlichen Körpers hat, Ökosysteme durch die Störung des natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus aus dem Gleichgewicht bringt und sowohl die objektive Sicherheit im Strassenverkehr als auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Raums beeinträchtigt. Eine hochwertige Beleuchtung strahlt nicht nur wenig Licht in die Umgebung ab, sondern ist auch so konzipiert, dass sie Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere indem sie zu starke Kontraste vermeidet. Darüber hinaus belastet eine übermässige Beleuchtung unnötig das Energiebudget der Gemeinden.
Vorteile und Risiken
Vorteile:
- Unterstützung bei der Festlegung von Massnahmen gegen Lichtverschmutzung
- Aktionsplan, der innerhalb von vier Stunden während des Workshops erstellt wird
- Austausch und Koordinationsmöglichkeit mit anderen Gemeinden
Risiken:
- Die Umsetzung ist je nach den gewählten Massnahmen unterschiedlich anspruchsvoll und kostspielig
- Wenn die identifizierten Massnahmen nicht in einer Gemeindeplanung und einem Gemeindevoranschlag verankert sind, besteht ein hohes Risiko, dass die Massnahmen nur Ideen bleiben
Umsetzung
Projektlauf
- Kontaktaufnahme mit dem AfU
- Koordination zwischen den Gemeinden durch das AfU
- Teilnahme am Workshop
- Validierung durch den Gemeinderat
- Umsetzung der Massnahmen
- Abschlusssitzung
Schritt 1: Der technische Dienst der Gemeinde teilt dem AfU (sen@fr.ch) mit, dass er an einer Teilnahme an einem Workshop interessiert ist.
Schritt 2: Das AfU sammelt die Anfragen und organisiert den Workshop gemeinsam mit mehreren anderen Gemeinden.
Schritt 3: Teilnahme am Workshop (Identifizierung der Herausforderungen und der zu ergreifenden Massnahmen, Ausarbeitung eines individuellen Aktionsplans).
Schritt 4: Bestätigung der zu ergreifenden Massnahmen und des individuellen Aktionsplans durch den Gemeinderat.
Schritt 5: Der technische Dienst der Gemeinde ist für die Umsetzung der festgelegten Massnahmen zuständig. Die Notwendigkeit einer Genehmigung oder die Möglichkeit von Subventionen hängen von den gewählten Massnahmen ab.
Schritt 6: Einige Monate nach dem Workshop organisiert das AfU eine Abschlusssitzung, damit die Gemeinden Feedback geben können und die Weiterverfolgung der Massnahmen gewährleistet ist.
Punkte, die einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen
Schritt 2: Für die Organisation eines Workshops sind vier bis sechs Gemeinden erforderlich.
Schritt 3: Der Erfolg des Workshops hängt von der proaktiven Beteiligung der Teilnehmenden ab. Um die Teilnahme am Workshop so effizient wie möglich zu gestalten, ist es empfehlenswert, dass die Teilnehmenden die Unterlagen vorab durchlesen. Es wird ebenfalls empfohlen, dass ein Mitglied des Gemeinderats und eine Person vom technischen Dienst den Workshop gemeinsam besuchen.
Schritt 5: Die identifizierten Massnahmen sollten in der Gemeindeplanung und im Gemeindevoranschlag verankert werden, um ihre Umsetzung sicherzustellen. Andernfalls besteht ein hohes Risiko, dass die Massnahmen nur Ideen bleiben.
Gewisse Massnahmen können komplex sein (z.B. Organisation einer Sensibilisierungsveranstaltung zum Thema Erneuerung der Strassenbeleuchtung).
Überwachung und Evaluierung
Um realistisch zu bleiben und die effektive Umsetzung der Massnahmen bestmöglich zu fördern, wählen die Gemeinden maximal drei bis vier davon aus.
Kosten und Ressourcen
Kosten in Zahlen
Die Kosten für die Teilnahme am Workshop «Lichttoolbox» werden vom Kanton Freiburg übernommen. Die weiteren Kosten hängen von den durchgeführten Massnahmen ab.
Mögliche Unterstützung
Das vom Bundesamt für Energie initiierte Förderprogramm «Lightbank» unterstützt die Erneuerung von Beleuchtungsanlagen (z.B. auf Sportplätzen) mit finanziellen Beiträgen.
Weiterführende Informationen
Ausführungsbeispiel
Die Gemeinde Plaffeien hat nach der Teilnahme an einem der Workshops die nächtliche Abschaltung ihrer Strassenbeleuchtung umgesetzt. Insgesamt diente der Workshop als Anregung, Lichtverschmutzung bei Beleuchtungsprojekten zu berücksichtigen.
Kontakt
Amt für Umwelt (Staat Freiburg, AfU)sen@fr.ch
Nützliche Links
Schweizer Licht Gesellschaft SLG: https://slg.ch/de/
Amt für Umwelt – Lichtemissionen: Lichtemissionen (Lichtverschmutzung): Die dunkle Seite des Lichts | Staat Freiburg
Bundesamt für Umwelt: Vollzugshilfe Lichtemissionen