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Öffentliche Gaststätten
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- Patent A für das Hotelleriegewerbe
- Patent B für einen Betrieb mit Alkohol
- Patent C für einen Betrieb ohne Alkohol
- Patent D für ein Dancing oder ein Kabarett
- Zusatzpatent E für eine Hotelbar
- Patent F für ein Nachtrestaurant
- Patent G für einen Betrieb, der einem Lebensmittelgeschäft angegliedert ist
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- Patent I für einen hotelähnlichen Betrieb
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Tätigkeiten, die dem Gesetz über die öffentlichen Gaststätten und den Tanz unterstellt sind
Dem Gesetz über die öffentlichen Gaststätten und den Tanz sind folgende Tätigkeiten unterstellt :
- die entgeltliche Abgabe oder der entgeltliche Verkauf an die Öffentlichkeit von Speisen und Getränken, die an Ort und Stelle konsumiert werden können
- die berufsmässige Ausübung der Tätigkeit als Traiteur
- die geschäftsmässige Beherbergung von Gästen
- die entgeltliche Zurverfügungstellung von Plätzen zum Campieren
- die Organisation von öffentlichen Tanzveranstaltungen
Arten von Verfahren in Zusammenhang mit öffentlichen Gaststätten
- Eröffnung einer öffentlichen Gaststätte
Das Verfahren bezieht sich auf die Einrichtungen und das persönliche Dossier des Betriebsführers. Vorgängig muss ein Baubewilligungsgesuch eingereicht werden. - Übernahme einer öffentlichen Gaststätte
Das Verfahren bezieht sich ausschliesslich auf das persönliche Dossier des Betriebsführers. Das Dossier muss 60 Tage vor der Betriebaufnahme eingereicht werden. - Wechsel des Namens einer öffentlichen Gaststätte
Das Verfahren bezieht sich einzig auf den Vorschlag des neuen Namens der Gaststätte. - Erweiterung des Aufnahmevermögens einer öffentlichen Gaststätte
Das Verfahren bezieht sich auf den Umbau eines bestehenden Betriebes, der Auswirkungen auf das Aufnahmevermögen der der Öffentlichkeit zugänglichen Räumlichkeiten hat. Vorgängig muss ein Baubewilligungsgesuch eingereicht werden.
DIE FÜR JEDES VERFAHREN EINZUREICHENDEN DOKUMENTE UND AUSKÜNFTE SIND IM ENTSPRECHENDEN FORMULAR FÜR DAS PATENT IHRER WAHL AUFGEFÜHRT
Informations annexes
Identitätskarte
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Bern
031 633 57 50
Genf
022 388 39 39
Jura
032 420 52 30
Neuenburg
032 889 65 00
Walis
027 606 73 00
Waadt
021 316 46 01
Link Intern
Link Extern
- Bundesamt für Justiz Strafregister - Bestellvorgang
- Gesetz vom 24. September 1991 über die öffentlichen Gaststätten und den Tanz (GTG)
- Ausführungsreglement vom 16. November 1992 zum Gesetz über die öffentlichen Gaststätten und den Tanz (ARGTG)
- Richtlinien vom 28. November 1997 für den Bau und die Einrichtung von öffentlichen Gaststätten
