Tätigkeiten, die dem Gesetz über die öffentlichen Gaststätten und den Tanz unterstellt sind

Dem Gesetz über die öffentlichen Gaststätten und den Tanz sind folgende Tätigkeiten unterstellt :

  • die entgeltliche Abgabe oder der entgeltliche Verkauf an die Öffentlichkeit von Speisen und Getränken, die an Ort und Stelle konsumiert werden können
  • die berufsmässige Ausübung der Tätigkeit als Traiteur
  • die geschäftsmässige Beherbergung von Gästen
  • die entgeltliche Zurverfügungstellung von Plätzen zum Campieren
  • die Organisation von öffentlichen Tanzveranstaltungen

Arten von Verfahren in Zusammenhang mit öffentlichen Gaststätten

  • Eröffnung einer öffentlichen Gaststätte
    Das Verfahren bezieht sich auf die Einrichtungen und das persönliche Dossier des Betriebsführers. Vorgängig muss ein Baubewilligungsgesuch eingereicht werden.
  • Übernahme einer öffentlichen Gaststätte
    Das Verfahren bezieht sich ausschliesslich auf das persönliche Dossier des Betriebsführers. Das Dossier muss 60 Tage vor der Betriebaufnahme eingereicht werden.
  • Wechsel des Namens einer öffentlichen Gaststätte
    Das Verfahren bezieht sich einzig auf den Vorschlag des neuen Namens der Gaststätte.
  • Erweiterung des Aufnahmevermögens einer öffent­lichen Gast­stätte
    Das Verfahren bezieht sich auf den Umbau eines bestehenden Betriebes, der Auswirkungen auf das Aufnahmevermögen der der Öffentlichkeit zugänglichen Räumlichkeiten hat. Vorgängig muss ein Baubewilligungs­gesuch eingereicht werden.

    DIE FÜR JEDES VERFAHREN EINZUREICHENDEN DOKUMENTE UND AUSKÜNFTE SIND IM ENTSPRE­CHENDEN FORMULAR FÜR DAS PATENT IHRER WAHL AUFGEFÜHRT