Die ersten Analysen und Anhörungen zu der Flucht von Bashkim L. aus dem Zentralgefängnis in der Nacht vom 1. auf den 2. September 2017 haben Verfehlungen bei der Anwendung des Arbeitsprozesses, der für den Nachtdienst vorgeschrieben ist, aufgedeckt. Diese Verfehlungen haben zu einer Schwächung der Sicherheit geführt, was zur Ermöglichung der Flucht beigetragen hat. Die notwendigen Sofortmassnahmen wurden unternommen, um das rund um die Uhr erforderliche Sicherheitsmass wiederherzustellen.
Aufgrund der Schwere der Verfehlungen eröffnet der Sicherheits- und Justizdirektor, Maurice Ropraz, eine Administrativuntersuchung gemäss Artikel 129 des Gesetzes über das Staatspersonal (StPG; SGF 122.70.1) über den Betrieb des Zentralgefängnisses.
Diese Administrativuntersuchung wird sich einerseits mit der Organisation des Zentralgefängnisses, seinen Prozessen und seiner Kontrolle befassen. Namentlich soll aufgeklärt werden, ob die festgestellten Verfehlungen des Nachtdienstes verallgemeinert werden können oder nicht und ob sie durch Faktoren wie Arbeitszeiten oder Personalbesetzung herbeigeführt wurden. Die Untersuchung wird Korrekturmassnahmen, die als nötig erachtet werden, vorschlagen. Sie wird ausserdem zur eventuellen Einleitung von Verfahren gegen Einzelpersonen führen können. Die Untersuchung wird andererseits die sogenannte passive Sicherheit analysieren (Infrastruktur und Überwachungs- und Alarmvorrichtungen).
Um diese Administrativuntersuchung durchzuführen, stützt sich die Sicherheits- und Justizdirektion (SJD) auf die Zusammenarbeit mit einer unabhängigen Fachperson auf dem Strafvollzugsgebiet, Henri Nuoffer, ehemaliger Direktor der Anstalten von Bellechasse, ehemaliger Generalsekretär der Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren der lateinischen Schweiz und Dozent am Schweizerischen Ausbildungszentrum für das Strafvollzugspersonal. Es können weitere Fachpersonen für Aspekte der Infrastruktur und des Materials eingesetzt werden.
Kündigungsverfahren eingeleitet
Parallel zu diesen Verfehlungen wurde auch eine Aufeinanderfolge von besonderen Verfehlungen einer Person, die mit dem Nachtdienst in der betreffenden Nacht beauftragt war, festgestellt. Aufgrund der Schwere dieser Fehler und deren Konsequenzen ist das Vertrauensverhältnis verletzt und die SJD eröffnet gegen sie ein Kündigungsverfahren aus wichtigen Gründen, mit sofortiger Suspendierung von ihrer Tätigkeit.