Navigation principale.
- Homepage SK
- Aktuelles
- Über uns
- Staatsrat
- Abstimmungen
- Wahlen
-
Politische Rechte
Navigation secondaire de Politische Rechte
- Stimmrecht
- Wahlrecht
- Initiative
- Referendum
- Volksmotion
-
Petition
Navigation secondaire de Petition
- Information und Transparenz
- Medienzentrum
- Kantonale Vernehmlassungen
- Amtliche Veröffentlichungen
- Adressverzeichnis
Petition
Jede urteilsfähige Person kann eine Petition an eine Behörde richten; die Petition ist eine schriftliche Eingabe, in der sich eine oder mehrere Personen beschweren oder einen Vorschlag oder eine Bitte an die Behörde richten.
Die Petition kann irgendeine Tätigkeit des Staates betreffen.
Die Behörde muss die Petitionen zur Kenntnis nehmen und beantworten. Die Antwort muss begründet werden.
