Das Freiburger Territorium ist in acht Wahlkreise aufgeteilt (art. 95 Zusammensetzung und Wahl / art. 62a Festlegung der Wahlkreise ). Die 110 Sitze im Grossen Rat werden nach der gesetzlichen Bevölkerungszahl auf die Wahlkreise verteilt, wodurch eine gerechte Vertretung der Regionen gewährleistet wird.Die Wahlkreise sind:
Wahlkreise
Lead
Das Gesetz bestimmt höchstens acht Wahlkreise. Die angemessene Vertretung der Regionen des Kantons ist gewährleistet.
Herausgegeben von Parlinfo
Letzte Änderung: 26.08.2025