COVID-19-Gesundheitskrise – Wird der Staatsrat etwas für die Selbständigerwerbenden unternehmen, die sich in einer prekären Situation befinden und keine Möglichkeit haben, Arbeitslosenentschädigung zu beziehen, bevor es für zahlreiche Personen im Kanton zu einer sozialen Katastrophe kommt?
Verlängerte Frist : 17.08.2020
Das Büro des GR hat entschieden, die Fristen zur Behandlung von parlamentarischen Vorstössen durch den Staatsrat für drei Monate auszusetzen. Letzterer hat somit über drei Monate länger Zeit, um auf einen eingereichten Vorstoss zu antworten und einem für erheblich erklärten Vorstoss Folge zu leisten.