Betreuungstarife in Pflegeheimen, Verwaltungsaufwand für die periodische Beurteilung des Betreuungsbedarfs der Bewohnerinnen und Bewohner, Ausbildung und Personalbedarf
Verlängerte Frist : 30.06.2020
Das Büro des GR hat entschieden, die Fristen zur Behandlung von parlamentarischen Vorstössen durch den Staatsrat für drei Monate auszusetzen. Letzterer hat somit über drei Monate länger Zeit, um auf einen eingereichten Vorstoss zu antworten und einem für erheblich erklärten Vorstoss Folge zu leisten.