Massnahmen in einem Plan zur Wiederankurbelung der Freiburger Wirtschaft nach der COVID-19-Pandemie, der mit höchstens 250 Millionen Franken dotiert ist
Verlängerte Frist : 07.01.2021
Das Büro des GR hat entschieden, die Fristen zur Behandlung von parlamentarischen Vorstössen durch den Staatsrat für drei Monate auszusetzen. Letzterer hat somit über drei Monate länger Zeit, um auf einen eingereichten Vorstoss zu antworten und einem für erheblich erklärten Vorstoss Folge zu leisten.