Neue Frist : 31.08.2026
Ein Antrag auf Verlängerung wird in Kürze gestellt. Neue Frist : 31.12.2024
Verlängerte Frist : 06.10.2020
Das Büro des GR hat entschieden, die Fristen zur Behandlung von parlamentarischen Vorstössen durch den Staatsrat für drei Monate auszusetzen. Letzterer hat somit über drei Monate länger Zeit, um auf einen eingereichten Vorstoss zu antworten und einem für erheblich erklärten Vorstoss Folge zu leisten.