Beschreibung
Beschreibung der Massnahme
Gemäss Artikel 329 des Obligationenrechts haben Lernende und junge Menschen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr für unentgeltliche Jugendarbeit in einer kulturellen oder sozialen Organisation Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr.
Dieses Gesetz findet auch auf die Gemeinden als Arbeitgeberinnen Anwendung.
Vorteile und Risiken
Vorteile:
- Anerkennungen für das freiwillige Engagement von Jugendlichen
- Unterstützung beim Erwerb von Sozial- und Projektmanagementkompetenzen
- Die Gewährung des Jugendurlaubs zeugt vom Engagement der Gemeinde zugunsten von Jugendaktivitäten.
Umsetzung
Projektlauf
- Lohn Entscheid
- Urlaubdauer Entscheid
- Förderung des Jugendurlaubs
- Download des Antragsformulars
- Einreichung des Antrags
Etappe 1: Die Gemeinde entscheidet, ob sie ihren jungen Mitarbeitenden im Jugendurlaub den Lohn fortzahlt oder nicht und wie lange im Voraus ein solcher Urlaub angekündigt werden muss.
Etappe 2: Die Gemeinde fördert den Jugendurlaub und informiert ihre Einwohnerinnen und Einwohner sowie die in der Gemeinde ansässigen Unternehmen in ihrem Gemeindebulletin, auf ihrer Website, den Social Media oder Anschlagsbrettern.
Etappe 3: Die oder der an einem Jugendurlaub interessierte Mitarbeitende konsultiert die Website der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) und lädt das Antragsformular herunter.
Etappe 4: Der Antrag wird anschliessend mindestens zwei Monate im Voraus bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber eingereicht.
Punkte, die einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen
Etappen 1 und 4: Jeder Urlaub ist der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber mindestens zwei Monate im Voraus zu melden. Sie oder er ist berechtigt, eine Bescheinigung der für die Veranstaltung verantwortlichen Organisation zu verlangen. Die Mitarbeitenden haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Es kann jedoch mittels Vereinbarungen von dieser Regel abgewichen werden.
Überwachung und Evaluierung
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Kosten und Ressourcen
Kosten in Zahlen
Der Gemeinde entstehen keine Kosten, es sei denn, sie entscheidet sich für eine Lohnfortzahlung während des Jugendurlaubs.
Mögliche Unterstützung
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Weiterführende Informationen
Ausführungsbeispiel
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Nützliche Links
Bezahlter Urlaub von Mitarbeitenden des Staats Freiburg während der Aktivitäten: www.fr.ch/js-urlaub-waehrend-jugendsport-aktivitaeten
Der Verein Frisbee: www.frisbeenet.ch/jugendurlaub.html