Beschreibung
Beschreibung der Massnahme
Inklusive Projekte zielen darauf ab, Menschen mit Behinderungen in Aktivitäten und Veranstaltungen kultureller, sportlicher oder freizeitlicher Art einzubeziehen und so ihre Teilnahme am Gemeindeleben zu fördern. Diese Projekte fördern Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderung. Sie können auch Verbesserungen vorschlagen, um die Angebote der Gemeinde für alle zugänglich zu machen.
Seit 2021 unterstützt das Sozialvorsorgeamt des Kantons Freiburg die Umsetzung von integrativen Projekten im Rahmen der kantonalen Politik für Menschen mit Behinderungen. Jedes Jahr wird ein Aufruf zur Einreichung von Projekten veröffentlicht.
Vorteile und Risiken
Vorteile:
- Stärkung des sozialen Zusammenhalts
- Inklusion und Teilnahme von Menschen mit Behinderung
Umsetzung
Projektlauf
- Identifizierung von Inklusionsbedürfnissen
- Treffen mit den Vereinen
- Ausarbeitung eines Entwurfs
- Antrag auf finanzielle Unterstützung des SVA
- Durchführung des Projekts
Schritt 1: Die Gemeinde ermittelt den Bedarf an Inklusion auf der Ebene der Gemeindeleistungen und/oder der lokalen Vereinsangebote. Dies kann den Zugang zu Gemeindeinformationen, die politische Partizipation oder den Zugang zu Freizeit-, Kultur- und Sportaktivitäten betreffen.
Schritt 2: Die Gemeinde trifft sich mit den örtlichen Vereinen und informiert sie über die Eingliederung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Dieser Schritt ermöglicht es, das Bewusstsein der lokalen Akteure zu schärfen und eine mögliche Partnerschaft für die Entwicklung des Projekts aufzubauen.
Schritt 3: Das Projekt wird entwickelt, idealerweise unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen.
Schritt 4: Die Gemeinde kann beim Sozialvorsorgeamt einen Antrag auf finanzielle Unterstützung im Rahmen der Ausschreibung des Sozialvorsorgeamts beim Staat Freiburg stellen. Die Gewährung von Projektunterstützung wird von der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) beschlossen.
Schritt 5: Durchführung des Projekts.
Punkte, die einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen
Es ist wichtig, dass Menschen mit Behinderungen in die Entwicklung des Projekts einbezogen werden, sei es in beratender oder partizipativer Form.
Die Schritte 1 und 2 können in Zusammenarbeit mit dem Sozialvorsorgeamt und der/dem Delegierten für Fragen im Fachbereich Behinderungen durchgeführt werden.
Überwachung und Evaluierung
-
Kosten und Ressourcen
Kosten in Zahlen
Die Kosten hängen von der Art des umgesetzten Projekts ab.
Mögliche Unterstützung
Das Sozialvorsorgeamt veröffentlicht einmal im Jahr eine Ausschreibung zur Einreichung von Projekten, um die Umsetzung eines inklusiven Projekts im Bereich des Vereins- und Gemeinschaftslebens zu unterstützen oder die Nutzung von Kommunikations- und Informationsmitteln vorzusehen, die für Menschen mit Behinderungen geeignet sind. Die Vergabekriterien und das Reglement können auf der Webseite der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eingesehen werden: Finanzielle Unterstützung für inklusive Projekte | Staat Freiburg
Weiterführende Informationen
Ausführungsbeispiel
Auf der Internetseite des Projektaufrufs veröffentlicht das Sozialvorsorgeamt eine Liste der Projekte, die eine finanzielle Unterstützung erhalten haben: Finanzielle Unterstützung für inklusive Projekte | Staat Freiburg
Kontakt
Sozialvorsorgeamt (Staat Freiburg, GSD)sps@fr.chSozialvorsorgeamt (GSD) | Staat Freiburg
Nützliche Links
Die Internetseite Aktionsplan UN-BRK bietet Massnahmen, Empfehlungen und Beispiele von Good Practices zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) an.