Beschreibung
Beschreibung der Massnahme
Sieben Schweizer Städte haben in Zusammenarbeit mit dem Klima-Bündnis Schweiz die Charta Nachhaltige Ernährung der Schweizer Städte und Gemeinden ausgearbeitet. Das Ziel dieser Charta ist es, den Übergang zu nachhaltigen Nahrungsmittelsystemen sowohl auf städtischer als auch auf regionaler Ebene zu fördern.
Die Charta legt die gemeinsamen Grundsätze für die Förderung nachhaltiger Lebensmittelsysteme im Rahmen der Zuständigkeiten der Schweizer Städte und Gemeinden fest – in Abstimmung mit Bund und Kantonen sowie mit allen Akteuren der lokalen Lebensmittelsysteme. Sie soll auch den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren stärken.
Vorteile und Risiken
Vorteile:
- Bekanntmachung und Anerkennung der nationalen Verpflichtungen in Bezug auf verantwortungsbewussten Konsum
- Förderung einer ausgewogenen Ernährung, die Gesundheit und Wohlbefinden begünstigt
- Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung
- Reduktion von Treibhausgasemissionen im Lebensmittelbereich
- Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung im Lebensmittelbereich auf mehr Nachhaltigkeit
Risiken:
- Mangelndes Bewusstsein und fehlende Akzeptanz
- Schwierigkeit, die Massnahmen nachzuverfolgen und zu evaluieren
Umsetzung
Projektlauf
- Kontakt
- Politischer Entscheid
- Ratifizierung
- Netzwerk
- Verpflichtung
Schritt 1: Die Gemeinde setzt sich mit dem Klima-Bündnis Schweiz in Kontakt.
Schritt 2: Die Gemeinde trifft einen politischen Entscheid, um die Charta zu ratifizieren.
Schritt 3: Die Charta wird ratifiziert.
Schritt 4: Die Gemeinde tritt dem Netzwerk bei, um Erfahrungen auszutauschen, Strategien zu entwickeln und gemeinsam nachhaltige Nahrungsmittelsysteme auf lokaler Ebene zu fördern.
Schritt 5: Die Gemeinde kommuniziert die Ratifizierung der Charta und ihre Verpflichtungen gegenüber ihrer Bevölkerung.
Schritt 6: Die Gemeinde verpflichtet sich, innerhalb von zwei Jahren nach der Unterzeichnung der Charta ihre eigenen Ziele und Massnahmen für ein nachhaltiges Ernährungssystem zu veröffentlichen.
Punkte, die einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen
Schritt 4: Beispiele für Best Practices sollten in geeigneter Form sichtbar gemacht werden (z.B. Toolbox Agenda 2030 für die Kantone und Gemeinden vom Bundesamt für Raumentwicklung). Ein regelmässiger Informationsaustausch sollte auch mit den zuständigen Bundesämtern angestrebt werden. Gemeinsame Projekte werden ebenfalls in Betracht gezogen.
Überwachung und Evaluierung
Die Gemeinde führt eine Nachverfolgung der Zielerreichung ein.
Kosten und Ressourcen
Kosten in Zahlen
Unterzeichnende Städte und Gemeinden, die noch nicht Mitglied des Klima-Bündnisses sind, sind herzlich eingeladen, diesem europäischen Bündnis von Städten und Gemeinden für den Klimaschutz beizutreten und damit die Verpflichtung der Geschäftsstelle des Klima-Bündnisses Schweiz zur Verwaltung der Charta zu erfüllen. Die Mitgliedschaft kostet etwa 1 Rappen pro Einwohnerin oder Einwohner, wobei der Mindestbeitrag 275 Schweizer Franken beträgt.
Mögliche Unterstützung
-
Weiterführende Informationen
Ausführungsbeispiel
Basel, Bern, Freiburg, Genf, Lausanne, St. Gallen und Zürich sind die sieben Gründerstädte der Charta.
Kontakt
Geschäftsstelle des Klima-Bündnisses Schweizc/o Schweizerischer Verband Kommunale InfrastrukturSVKI Postfach3001 Bern