Hat jemand etwas getan, das verboten ist?
Dann muss die Person vielleicht vor Gericht.
Die Richter fragen die Person, was sie getan hat.
Dann entscheiden die Richter, ob die Person etwas getan hat, das verboten ist oder nicht.
Also: ob die Person schuldig oder nicht schuldig ist.
Ist die Person schuldig?
Sie erhält eine Strafe.
Eine Strafe kann eine Busse oder eine Gefängnis-Strafe sein.
Es gibt 3 Arten von Gerichten.
Diese 3 Gerichte befassen sich mit unterschiedlichen Problemen:
- Zivil-Gericht: Das Zivil-Gericht ist zuständig für Probleme zwischen Einwohnern.
- Straf-Gericht: Das Straf-Gericht ist zuständig, wenn eine Person das Gesetz bricht.
- Verwaltungs-Gericht: Das Verwaltungs-Gericht ist zuständig für Probleme zwischen einer Person und dem Staat.
Im Kanton Freiburg gibt es 7 Bezirks-Gerichte und 1 Kantons-Gericht.
Das Bezirks-Gericht entscheidet als erstes Gericht.
Verurteilen die Richter eine Person?
Dann hat die Person 2 Möglichkeiten:
- die Person ist einverstanden mit der Verurteilung
- die Person ist nicht einverstanden mit der Verurteilung
Sie kann verlangen, dass das Kantons-Gericht den Fall
neu beurteilt. Dazu sagt man: Berufung.
Das Bundes-Gericht ist das höchste Gericht.
Es hat das letzte Wort in der Schweiz.Weitere Informationen über die Gerichte im Kanton Freiburg: