Die Person bezahlt dann keine Sozialversicherungs-Beiträge.Sie erhält kein Geld, wenn:
- sie einen Unfall hat
- sie gesundheitliche Probleme hat
- sie arbeitslos wird
- sie pensioniert wird
Schwarzarbeit ist in der Schweiz verboten und wird bestraft.
Weitere Informationen:
Alle Arbeitnehmer und alle Arbeitgeber müssenSozialversicherungs-Beiträge zahlen.
Arbeiten Sie ein paar Stunden pro Woche (Putzen,Kinderbetreuung, Gastronomie, Büro…)?
Auch Ihr Arbeitgeber muss Sozialversicherungs-Beiträge bezahlen.
Weitere Informationen:
Verein SERVICE CHECKRoute des Daillettes 11700 FreiburgTel. 026 426 02 40www.cheque-emploi-fribourg.ch/de