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Basierend auf den Empfehlung für die ICT-Ausrüstung an den Schulen soll das vorliegende Dokument die minimalen IT-Infrastrukturelemente definieren, die notwendig sind, um die Ziele der Lehrpläne (PER und LP21) zu erreichen.
Diese technischen Voraussetzungen umfassen:
- Aufbewahrungssystem für digitale Geräte
- Internet- und Stromnetz
- Multimedia-Broadcast-Systeme
Sie betreffen nicht:
- Computer und Tablets
- Lernsoftware und digitale Lehrmittel
- Druck- und Kopiersysteme
- Telefonie
- Persönliche Peripheriegeräte (Mäuse, Headsets, Tastaturen usw.)
- Personalressourcen, insbesondere für die IT-Unterstützung. Der Bedarf unterscheidet sich je nach dem spezifischen Kontext der Einrichtungen der Schulen und variiert mit den technologischen Entwicklungen.