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Ihre Zuständigkeit
Laut Gesetzgebung (kantonaler Richtplan) zum Bodenschutz haben die Gemeinden insbesondere folgende Aufgaben:
- Sie integrieren den qualitativen und quantitativen Bodenschutz in ihre Ortsplanung und berücksichtigen den Bodenwert bei der Wahl der Bodennutzungen.
- Sie kontrollieren, insbesondere bei der Ausführung von Bauprojekten, ob die Bodenschutzbedingungen eingehalten werden.
- Sie können Privatpersonen in Sachen Bodenschutz beraten.Sie ergreifen von Fall zu Fall Bodenschutzmassnahmen, bevor die Bodenkartierung abgeschlossen ist.
Zusätzliche Informationen
Baustellen: damit die Böden langfristig fruchtbar bleiben!
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Für einen wirksamen Bodenschutz im Hochbau – Tipps und Richtlinien für die Planung
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Vollzugshilfe
Schutz des Waldbodens vor Verdichtung
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Boden- und Gewässerschutz im Wald
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Verwertung und Entsorgung von Aushubmaterial und Bodenaushub
Merkblatt
