Ihre Zuständigkeit

Boden

Laut Gesetzgebung (kantonaler Richtplan) zum Bodenschutz haben die Gemeinden insbesondere folgende Aufgaben:

  • Sie integrieren den qualitativen und quantitativen Bodenschutz in ihre Ortsplanung und berücksichtigen den Bodenwert bei der Wahl der Bodennutzungen.
  • Sie kontrollieren, insbesondere bei der Ausführung von Bauprojekten, ob die Bodenschutzbedingungen eingehalten werden.
  • Sie können Privatpersonen in Sachen Bodenschutz beraten.Sie ergreifen von Fall zu Fall Bodenschutzmassnahmen, bevor die Bodenkartierung abgeschlossen ist.

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