Sie möchten ein Kind adoptieren?

In diesem Fall müssen Sie sich beim Sektor familienexterne Betreuung (SMA) des Jugendamtes melden (kantonale Zentralbehörde für Adoption). Dieser klärt ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Adoption erfüllt sind und Sie am Informationsanlass teilnehmen können.
 
Für die Einreichung eines Gesuchs bei der kantonalen Zentralbehörde müssen die Eheleute vier Jahre verheiratet sein oder das 34. Altersjahr zurückgelegt haben (Art. 264a Abs. 2 und Art. 264b ZGB). Alleinstehende unverheiratete Personen können ihr Gesuch einreichen, wenn sie das 34. Altersjahr zurückgelegt haben. 

Bevor Sie ein Adoptionsverfahren beginnen können, müssen Sie am obligatorischen Informationsanlass teilnehmen.
 
Das Datum des nächsten Anlasses erfahren Sie beim Sekretariat des Sektors familienexterne Betreuung.

Internationale Adoption

Internationale Adoption

Der SMA erteilt Informationen über das Verfahren bei der internationalen Adoption und sorgt für eine gute Zusammenarbeit mit den privaten Vermittlungsstellen. Als kantonale Zentralbehörde ist der SMA auch mit der Beurteilung, Bewilligung und Beaufsichtigung der Adoptivfamilien betraut.