Porträt
Das Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) ist der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) unterstellt und erfüllt in der kantonalen Verwaltung zwei Hauptaufgaben:
- Es befasst sich mit der Raumplanung auf kantonaler Ebene und begutachtet die Dossiers der Regional- und Ortsplanungen;
- Es begutachtet die Baugesuche für den gesamten Kanton.
Raumplanung
Das BRPA erarbeitet generelle Konzepte zur gewünschten Entwicklung unserer Landschaft und unserer Orte. Diese Grundsätze und ebenfalls die daraus abgeleiteten konkreten Massnahmen sind im kantonalen Richtplan dargelegt, der auf zahlreichen Analysen und Grundlagenstudien aufbaut ist. Das Amt koordiniert die Umsetzung dieser Grundsätze und Massnahmen sowie alle weiteren raumwirksamen Tätigkeiten. Zudem prüft es die Regional- und Ortsplanungen in Bezug auf ihr Übereinstimmen mit dem kantonalen Richtplan.
Diese erste Aufgabe wird von der Abteilung Kantonsplanung und von der Abteilung Ortsplanung erfüllt.
Begutachten der Baugesuche
Das BRPA analysiert die von Privaten oder Gemeinwesen eingereichten Baugesuche. Dabei übernimmt das Amt sowohl eine Kontroll- als auch eine beratende Funktion. Insbesondere wird geprüft, ob die Projekte den Reglementen von Kanton und Gemeinden entsprechen.
Diese zweite Aufgabe wird von der Abteilung Bauwesen wahrgenommen.
Bei all seinen Aufgaben wird das BRPA von der Verwaltungs- und der juristischen Abteilung unterstützt.
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