Allgemeine Verkaufsbedingungen
Vertraulichkeit und Sicherheit
Die Betreibungsämter des Kantons Freiburg verpflichten sich, Ihre persönlichen Daten mit absoluter Vertraulichkeit zu behandeln unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen vom 25. November 1994 über den Datenschutz (DSG).
Der Staat Freiburg setzt die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen ein, die für die Art der betroffenen Daten angebracht sind, in Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen. Der Benützer dieser Online-Dienstleistung wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Sicherheit seiner Daten auch von den eigenen Sicherheitsvorkehrungen in seiner Informatikumgebung abhängig ist.
Ausserdem ist die Kommunikation zwischen den Benützern und unserer Online-Verkaufsanwendung sowie die Kommunikation zwischen unserer Online-Verkaufsanwendung und der PostFinance (ausgewählter Online-Zahlungs-Dienstleister) mittels SSL-Protokoll gesichert (die Webadressen beginnen mit https://).
Die ausgetauschten Informationen zwischen unserer Online-Verkaufsanwendung und der PostFinance werden mittels Verschlüsselung freigegeben, welche nur dem Staat Freiburg und der PostFinance bekannt sind.
Der Staat Freiburg hat keinen Zugang zu den Bankdaten aus den Transaktionen. Einzig die Postadressen, die E-Mail-Adressen und eventuell die Telefonnummern sind auf unserem Server gespeichert. Diese Daten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben. Die für die Zahlung erforderlichen Bankverbindungen werden, in Einhaltung der von PostFinance angewandten Normen und Sicherheitsmassnahmen, auf den Websites der PostFinance erfasst, direkt verarbeitet und von PostFinance gespeichert.
Der Staat Freiburg hat bei der Auswahl seines finanziellen Partners besondere Sorgfalt darauf gelegt, dass dessen Sicherheitsstandards zertifiziert sind. Die Logos der Sicherheitsstandards "Verified by Visa" und "MasterCard SecureCode » sind auf der Website der PostFinance angezeigt.
Veranwortlichkeit
Die Betreibungsämter händigen keine Bescheinigungen oder Registerauszüge aus, bevor die Zahlung eingegangen und registriert ist. Auf diese Weise können diese nicht für eine eventuelle Verspätung beim Postversand der Dokumente oder für allfällige Störungen oder Schäden, die beim Gebrauch einer Online-Dienstleistung entstanden sind, zur Rechenschaft gezogen werden.
Der Antragsteller anerkennt, die angebotenen Dienstleistungen auf eigenes Risiko zu gebrauchen. Die Betreibungsämter behalten sich das Recht vor, ohne jegliche Verpflichtung, Verbesserungen, Änderungen oder Korrekturen von Fehlern oder Versäumnissen auf der Website vorzunehmen.
Ebenso haben die Betreibungsämter das Recht die nötigen Identifikationskontrollen durchzuführen, um die Berechtigung des Antragstellers im Sinne des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs zu prüfen. Hierzu kann das Mitwirken des Antragstellers verlangt werden.
Allfällige Beanstandungen müssen schriftlich oder per E-Mail direkt an das zuständige Betreibungsamt gerichtet werden, welches auf dem Antrag aufgeführt ist. Bei Streitfällen befindet sich der Gerichtsstand in Freiburg.
Stand: 05.02.2013