Willkommen

Der Grosse Rat ist die oberste Behörde des Kantons Freiburg. Er besteht aus 110 Abgeordneten. Die Mitglieder des Grossen Rates werden vom Volk im Proporzverfahren für fünf Jahre gewählt. Das Gesetz bestimmt höchstens acht Wahlkreise. Die angemessene Vertretung der Regionen des Kantons ist gewährleistet. 
Der Grosse Rat ist die gesetzgebende Gewalt. Er versammelt sich regelmässig zu den ordentlichen Sessionen.
Der Grosse Rat verfügt über ein eigenes Sekretariat, das von Generalsekretärin geleitet wird. Er kann die Dienste der Verwaltung in Anspruch nehmen. 
 
Auszug aus der Verfassung des Kantons Freiburg, Art. 94 bis 105 

News

Der FC Grossrat überweist Sport Handicap Fribourg 10 000 Franken

Am Rande des Fussballplatzes von Givisiez hat Grossrat Pierre-André Page am Mittwoch, 15. Mai 2013, im Namen des FC Grossrat Hans Zurkinden, Präsident von Sport Handicap Fribourg, einen Check von 10 000 Franken überreicht. Dieses Geschenk, das aus dem Gewinn stammt, der beim Interparlamentarischen Fussballturnier Frib'2012 erzielt wurde, wird dieser Vereinigung helfen, sportliche Aktivitäten für Jugendliche und Erwachsene mit geistiger, sensorischer oder körperlicher Behinderung zu finanzieren.

Mehr...

Wahlen durch den Grossen Rat

In der Maisession 2013 hat der Grosse Rat Wahlen in hauptamtliche und nebenamtliche Richterämter vorgenommen.

Mehr...

Petition der Studierenden für eine demokratische, vielfältige und egalitäre Universität

Heute Morgen wurde bei der Staatskanzlei eine Petition von Studierenden der Universität Freiburg eingereicht. Sie betrifft die Eröffnung der Vernehmlassung vom 25. Juni 2012 zum Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Universität. Diese Petition richtet sich an den Staatsrat und an den Grossen Rat; sie ist mit 1040 Unterschriften versehen.

Mehr...