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Der Grosse Rat ist die oberste Behörde des Kantons. Er besteht aus 110 Abgeordneten. Die Mitglieder des Grossen Rates werden vom Volk im Proporzverfahren für fünf Jahre gewählt. Das Gesetz bestimmt höchstens acht Wahlkreise. Die angemessene Vertretung der Regionen des Kantons ist gewährleistet.
Der Grosse Rat ist die gesetzgebende Gewalt. Er versammelt sich regelmässig zu den ordentlichen Sessionen.
Der Grosse Rat verfügt über ein eigenes Sekretariat, das von Generalsekretärin geleitet wird. Er kann die Dienste der Verwaltung in Anspruch nehmen.
Auszug aus der Verfassung des Kantons Freiburg, Art. 94 bis 105
News
Septembersession des Grossen Rates
Die nächste Session des Grossen Rates findet vom Dienstag 7. bis Donnerstag 9. September 2010.
Die Internetsites des Staates werden erneuert
Seit heute Morgen strahlen das Portal des Staates Freiburg und die 73 Internetsites der Kantonsverwaltung im Glanz des neuen Corporate Designs des Staates. Nicht nur das Erscheinungsbild, sondern die ganze Internetplattform wurde erneuert. Diese weist zudem verschiedene neue Funktionen auf: vereinfachte URL-Adressen, Spezialversion für Mobiltelefone, RSS-Fluss für sämtliche News. Besondere Massnahmen wurden getroffen, um Sehbehinderten und Blinden den Zugang zu den Internetsites des Staates zu ermöglichen. Und schliesslich wurde die thematische Suche verbessert.
Amtliche Tagblätter der Mai- und Junisession 2010
Die Amtlichen Tagblätter der Maisession und der Junisession 2010 sind online.
