Die juristischen Personen lassen sich in drei Hauptgruppen unterteilen:
- Die Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung)
- Die Genossenschaften
- Die übrigen juristischen Personen (Vereine, Stiftungen, öffentlichrechtliche oder kirchliche Körperschaften und Anstalten)
Es ist Aufgabe der Abteilung Juristische Personen, die Steuererklärungen zu kontrollieren und gegebenenfalls direkt am Sitz der Gesellschaft oder bei der verantwortlichen Treuhandfirma eine Buchprüfung durchzuführen.