Kanton

Samstag 17. Januar 2004, Kanton


Verfassungsentwurf ohne Varianten
Hitzige Debatte im Verfassungsrat über Volksabstimmung
Der Entwurf für eine neue Kantonsverfassung wird dem Volk am 16. Mai ohne Varianten zur Abstimmung unterbreitet. Der Verfassungsrat hat dies am Freitag zum Abschluss der dritten Lesung mit 73 zu 35 Stimmen beschlossen.
Von WALTER BUCHS
Im Juni 1999 hatte sich das Freiburger Stimmvolk dafür entschieden, die Kantonsverfassung total zu revidieren. Ein Verfassungsrat wurde mit dieser Aufgabe betraut. Ebenfalls die gleichzeitig gestellte Frage wurde bejaht, ob bei der Abstimmung über die neue Verfassung zu einzelnen Artikeln auch Varianten (maximal drei) vorgeschlagen werden können. Am Freitagvormittag hatte die Verfassung gebende Behörde nun darüber zu befinden, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will oder nicht.
FDP und SVP machten dabei unmissverständlich klar, dass sie eine solche Variante wünschen. Ueli Johner (SVP, Kerzers) gab bekannt, dass seine Parteileitung die Fraktion beauftragt habe, eine Variante zum Stimm- und Wahlrecht der Ausländer auf Gemeindeebene zu verlangen. Auch die FDP plädierte dafür, den Volkswillen zu respektieren und wünschte eine Variante zum gleichen Thema.
Völlig unterschiedliche Einschätzung
Nahezu 30 Rednerinnen und Redner meldeten sich zu diesem Thema zu Wort. Die einen vertraten die Auffassung, dass Varianten das Stimmvolk nur verunsichere und Ausdruck der Unentschlossenheit des Verfassungsrates sei. Es sei deshalb wichtig, dass ein einheitliches, kohärentes Projekt vorgelegt wird, das von den Verfassungsrätinnen und Verfassungsräten in der Abstimmungskampagne auch möglichst geschlossen vertreten wird. Für andere wiederum sind Varianten geradezu die Voraussetzung dafür, dass der Entwurf als Ganzes die Hürde der Volksabstimmung nimmt, wenn sich der Stimmbürger beim einen und anderen strittigen Punkt für eine Variante entscheiden kann, wie sich Claude Schenker (CVP, Freiburg) ausdrückte.
Für Christian Levrat (SP, Vuadens) ist es aber eine Illusion anzunehmen, dass dank Varianten die Zustimmung beim Volk höher sein wird. Für ihn besteht vielmehr die Gefahr, dass sich während der Abstimmungskampagne die Debatten auf die Varianten konzentrieren und die innere Geschlossenheit und Ausgeglichenheit des Gesamtprojektes in Vergessenheit geraten. Zudem wittert er die Gefahr, dass sich die Gegnerschaft zu den einzelnen Varianten summieren könnte. «Wir wurden gewählt, um ein Gesamtprojekt auszuarbeiten und dafür die Verantwortung zu tragen,» betonte er abschliessend. Das Plenum folgte ihm in dieser Überlegung.
Definitive Fassung der Präambel
Zu Beginn der dritten Lesung am Donnerstagmorgen hatte sich der Verfassungsrat auch für die definitive Fassung der Präambel der neuen Kantonsverfassung entschieden. Er bestätigte dabei den Entscheid der ersten Lesung und lehnte alle anders lautenden Vorschläge, auch jenen, auf eine Präambel zu verzichten, klar ab.
Die gültige Version, die auf Vorschlag von Monika Bürge-Leu (CVP, Wünnewil) im deutschen Text sprachlich verbessert wurde, hat nun folgenden Wortlaut:

«Wir, das Volk des Kantons Freiburg,
die wir an Gott glauben oder unsere Werte aus anderen Quellen schöpfen,
im Bewusstsein unserer Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen,
im Willen, unsere kulturelle Vielfalt im gegenseitigen Verständnis zu leben,
im Bestreben, an einer offenen, dem Wohlergehen und der Solidarität verpflichteten Gesellschaft zu bauen, welche die Grundrechte garantiert und die Umwelt achtet,
geben uns folgende Verfassung.»

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