Kanton

Montag 15. Dezember 2003, Kanton


Von der Vision zur harten Realität

An insgesamt sieben Tagen im November und Dezember hat der Verfassungsrat den Entwurf für eine neue Kantonsverfassung, so wie er nach der Vernehmlassung überarbeitet wurde, in zweiter Lesung durchberaten. Die Kommissionen und Fraktionen haben viele Kritiken, die von Behörden, Organisationen und Einzelpersonen formuliert wurden, ernst genommen und in ihre Arbeit einfliessen lassen. Der nun vorliegende Text ist punkto Aufbau, Struktur, Länge und Verständlichkeit abgerundeter und in sich geschlossener, als dies in der Fassung der ersten Lesung noch der Fall war. Das Ergebnis der Arbeit der vergangenen Wochen darf sich sehen lassen.
In der Schlussabstimmung nach Beendigung der zweiten Lesung am Donnerstagnachmittag haben 64 Verfassungsrätinnen und Verfassungsräte dem Text zugestimmt, 29 haben ihn abgelehnt und 16 haben sich der Stimme enthalten. Die Nein-Stimmen stammen in erster Linie aus FDP- und SVP-Kreisen. Das Ergebnis ist nicht gerade berauschend und zeigt, dass von einem soliden Konsens noch keine Rede sein kann. In der dritten Lesung Mitte Januar sind zwar noch gewisse Retuschen möglich. Im Grossen und Ganzen liegt der Entwurf für die neue Freiburger Staatsverfassung wohl aber so vor, wie er am 16. Mai 2004 dem Stimmvolk unterbreitet werden wird.
Verfassungsratspräsident Christian Levrat gestand, dass er nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse im Frühherbst recht besorgt war. Die Vorbehalte in der Bevölkerung zu verschiedenen Punkten waren offensichtlich so gross, dass von einem mehrheitsfähigen Text noch keineswegs die Rede sein konnte. Um das Gesamtprojekt zu retten, hatte das Präsidium dann namentlich auf die Fraktionschefs Druck ausgeübt. Sture Interessenvertretung und unnachgiebiges Festhalten an Positionen sollten im Gesamtinteresse des Kantons überwunden werden.
Das Bemerkenswerte an der nun abgeschlossenen zweiten Lesung ist, dass dies in einigen wesentlichen Bereichen gelungen ist. Gerade FDP und SP haben sich in mehreren Artikeln dazu durchgerungen, über den eigenen Schatten zu springen. In sechs wichtigen Punkten haben die Fraktionschefs in der November- und Dezember-Session gemeinsame Kompromisslösungen vorgeschlagen und durchgebracht. Dies wäre in der ersten Lesung anfangs Jahr kaum denkbar gewesen. Kleine Fraktionen wie «Öffnung» und «Bürgerliste» scherten zwar beim einen und anderen Punkt aus, konnten aber die Kompromisse nicht mehr gefährden. Die sechs Vorschläge, die jeweils von einer Mehrheit der Fraktionschefs gemacht wurden, betreffen die folgenden Themen: Präambel, registrierte Partnerschaft, Mutterschaftsversicherung, Ausländer-Stimm- und -Wahlrecht auf Gemeindeebene, Justizrat und territoriale Struktur (Bezirke). Zum Abschluss seiner Amtszeit zeigte sich Präsident Christian Levrat denn auch sehr befriedigt über dieses «erfreuliche Ergebnis».
Dies kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es weiterhin gewichtige Divergenzen gibt. So war es beispielsweise nie möglich, dass sich die Fraktionen im Verfassungsrat in der Sprachenfrage zu einer gemeinsamen, die Interessen beider Sprachgemeinschaften berücksichtigenden Lösung finden konnten. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass insbesondere die grösseren Fraktionen in dieser Frage selber sehr gespalten sind. Die Sprachenfrage ist ein typisches Beispiel dafür, wie zu Beginn der Arbeit vor gut drei Jahren in den Kommissionen in mehreren Bereichen innovative, neue Lösungen erarbeitet, im Plenum zuerst auch gut aufgenommen, aber dann im Laufe der Arbeiten zum grossen Teil ihrer Substanz beraubt wurden.
So musste Moritz Boschung-Vonlanthen (CVP, Düdingen) zum Schluss der zweiten Lesung feststellen, dass die Art und Weise, wie die Sprachenfrage gelöst, resp. nicht gelöst wurde, unbefriedigend ist. Er appellierte deshalb an alle, sich für die dritte Lesung doch noch etwas Besseres einfallen zu lassen. Dem fügte Patrik Gruber (SP, Düdingen) hinzu: «Unser Kanton ist zweisprachig. Dies muss man in der Verfassung auch ausdrücklich sagen, sonst ist er es nicht.» Auf Vorschlag von Kommissionspräsidentin Bernadette Hänni (SP, Murten) und im Einverständnis mit den meisten Fraktionschefs hat dann der Verfassungsrat am Donnerstag dem im November verabschiedeten Sprachenartikel noch eine Ergänzung hinzugefügt, der den Kanton zur «Förderung der Zweisprachigkeit» anhält. Das ist zwar ein positives Zeichen und ein unbedingt notwendiger Zusatz. Ein für den Kanton ganz wichtiger Trumpf ist aber damit bloss ganz am Rande in untergeordneter Stelle erwähnt.
Leider hatte der Staatsrat im Rahmen der Vernehmlassung zur Sprachenfrage eine unheilvolle Stellungnahme abgegeben, die von Ängstlichkeit und Engstirnigkeit geprägt ist. Einerseits hat er behauptet, der Kanton sei nicht zweisprachig und hat den Begriff damit auf eine sehr haarspalterische Art und Weise ausgelegt. Andererseits hat er sich für die ausdrückliche Erwähnung des Territorialitätsprinzips ausgesprochen, obwohl gerade er wissen musste, dass dieser Grundsatz in der Verfassung bis jetzt nur polarisiert hat. In den vergangenen Wochen haben sich dann auch gerade jene Kreise, die sich bis jetzt in der Sprachenfrage immer durch Immobilismus ausgezeichnet haben, mehrfach auf die Stellungnahme der Kantonsregierung berufen. Mit ihrer Äusserung zur Regelung der Sprachenfrage hat der Staatsrat dem Kanton somit einen schlechten Dienst erwiesen.
Im heutigen Zeitpunkt drängen sich folgende Feststellungen auf: Trotz intensiver öffentlicher Diskussionen in den vergangenen Jahren im Rahmen einer vorgeschlagenen Schulgesetzesrevision und der Arbeit des Verfassungsrates ist es im Kanton (noch) nicht gelungen, in der Sprachenfrage zu einer sachlichen, angstbefreiten Haltung zu kommen. Trotzdem darf festgestellt werden, dass dieser Verfassungsartikel, so wie er jetzt vorliegt, im Vergleich zur heutigen Situation wesentliche Verbesserungen aufweist. So wird es unter anderem möglich sein zweisprachige Gemeinden anzuerkennen. Auch wenn weiterhin an Verbesserungen gearbeitet werden soll, muss man wohl eingestehen, dass in unserer Generation kaum mehr möglich ist. Es gibt einfach in unserem Kanton nach wie vor zwei Sprachgemeinschaften, die nebeneinander leben.
Von WALTER BUCHS
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