Kanton

Freitag 12. Dezember 2003, Kanton


An Bezirken festgehalten
An der Aufteilung des Kantons in Bezirke, die von einem Oberamtmann geleitet werden, soll festgehalten werden. Der Verfassungsrat hat eine in erster Lesung gewählte offene und flexible Formulierung wieder fallen gelassen.

In dem im Frühsommer in die Vernehmlassung geschickten Vorentwurf für eine neue Kantonsverfassung hiess es zur territorialen Gliederung, dass «der Staat den Kanton in Verwaltungskreise aufteilen kann», deren Aufgaben, Struktur und Organisation vom Gesetz bestimmt werden. Aus den Reaktionen wurde deutlich, dass sich viele mit einem möglichen Verschwinden der heutigen Bezirksstruktur gar nicht anfreunden konnten.
Kommission und Fraktionschefs schlugen deshalb gestern eine neue Formulierung vor, welche Begriffe wie «Bezirke» und «Oberamtsperson» wieder enthält. Im Namen einer Kommissionsminderheit setzte sich Moritz Boschung (CVP, Düdingen) aber entschieden für die Beibehaltung der Version der ersten Lesung ein. Er wurde in seinen Überlegungen, wonach die heutige Bezirksstruktur ausgedient hat, von Patrik Gruber (SP, Düdingen) unterstützt. Mit Stichentscheid des Präsidenten entschied sich das Plenum für den Antrag der Fraktionschefs. Dieser wird mit dem Zusatz ergänzt, wonach bei der Fusion von Bezirken die Stimmberechtigten zu konsultieren sind. wb


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