Kanton

Samstag 15. November 2003, Kanton


Bürgernahe Staatsdienste
Der Verfassungsrat hat am Freitagvormittag den Katalog der Staatsaufgaben unter die Lupe genommen. In der Regel hat er dabei zwischen der ausführlichen Variante der ersten Lösung und dem von der Kommission beantragten «Streichkonzert» einen Mittelweg gewählt.
Der Artikel, welcher die Grundsätze staatlichen Handelns beschreibt, umfasste in der Version der ersten Lesung drei Abschnitte. Eine Mehrheit der Kommission schlug vor, davon zwei wieder zu streichen, dem sich aber eine Kommissionsminderheit und die SP-Fraktion entgegenstellte. Für Alexandre Grandjean, Murten, war es schlicht nicht vorstellbar, in diesem Artikel die Vorstellungen, wie der Staat seine Aufgaben erfüllen solle, und wie der Bürger seine Leistungen in Anspruch nehmen könne, nicht zu nennen.
Auf Vorschlag der CVP wurde dann beschlossen, den Absatz, wonach «Staat und Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben über hochwertige und bürgernahe Dienststellen verfügen», in der Verfassung zu belassen. Ebenfalls auf Antrag der CVP wurde in Ergänzung zum Entwurf bestimmt, dass die Aufgabenteilung zwischen Staat und Gemeinden per Gesetz zu erfolgen hat und nicht einfach generell dem «Staat» überlassen wird. Hingegen wurde der Vorschlag dieser Fraktion abgelehnt, im Kapitel Staatsaufgaben den Ausdruck «Staat und Gemeinden» durchgehend durch «der Kanton» zu ersetzen.
Kein Mieterschutz
In den Artikeln «Wohnen» wurde auf Vorschlag der Kommission zusätzlich die Wohnbauförderung aufgenommen. Hingegen fand der Antrag von Joseph Rey (CSP, Freiburg), der Staat solle Massnahmen zum Schutz der Mieter treffen, keine Mehrheit.
Die von der Kommission vorgeschlagenen redaktionellen Änderungen zum Artikel «Wirtschaft» wurden namentlich von SP-Ratsmitgliedern als Abschwächung empfunden, namentlich was die aktive Konjunkturpolitik betrifft. Zudem werden die Gemeinden als Akteure der Wirtschaftsförderung nicht mehr genannt. Trotzdem hiess das Plenum den Kommis- sionsvorschlag mit 68 zu 40 Stimmen gut. wb



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