Kanton

Freitag 14. November 2003, Kanton


Anerkennung für Mütter
Kantonale Versicherung befürwortet
Sowohl erwerbstätige als auch teilzeitbeschäftigte und nicht erwerbstätige Mütter sollen im Kanton Freiburg bei einer Geburt einen Erwerbsausfall resp. entsprechende Leistungen erhalten. Der Verfassungsrat hat am Donnerstag einen Beschluss der ersten Lesung klar bestätigt.
Von WALTER BUCHS
Der Verfassungsrat hat am Donnerstag seine Beratungen des Verfassungsentwurfs in zweiter Lesung fortgesetzt. Am Vormittag stand dabei die Einführung einer kantonalen Mutterschaftsversicherung im Mittelpunkt der Debatte. Das Plenum hatte dieser bereits in erster Lesung zugestimmt. Nun galt es, diesen Beschluss zu bestätigen.
«Die sieben Fraktionschefs haben in dieser wichtigen Sache eine für alle genehme Lösung» ausgearbeitet. Mit diesen Worten stellte Peter Jäggi (CSP, Schmitten), dem Plenum deren Vorschlag vor, der inhaltlich die Fassung der ersten Lesung voll übernahm, aber anders aufgebaut und in zwei Artikel unterteilt wurde. Peter Jäggi zeigte sich überzeugt, dass ein «akzeptabler Kompromiss» vorliegt, der die Einführung einer «echten Neuerung» ermöglicht.
Breite Zustimmung
Gabrielle Bourguet, Granges, betonte, dass nach Meinung der CVP die Mutterschaftsversicherung unbedingt in der neuen Verfassung verankert werden soll und dass diese auch Leistungen für Nichterwerbstätige umfassen muss. «Die Ankunft eines Kindes in einer Familie braucht die volle Aufmerksamkeit,» fügte sie hinzu.
Die Frage, in welchem Umfang teilzeitbeschäftigte Mütter Leistungen erhalten, sorgte in der Debatte für gewisse Unsicherheit. Nachdem diese Frage mit einem aus FDP- und SP-Kreisen getragenem Zusatz geklärt werden konnte, stimmte das Plenum dem ergänzten Vorschlag der Fraktionschefs mit 113 zu 2 Stimmen zu. Danach soll diese Versicherung Leistungen zu Gunsten der Mütter während 14 Wochen erbringen und dies spätestens ab 1. Januar 2008. Eine Ausweitung auf 16 Wochen wurde abgelehnt.
Mit 94 zu 20 Stimmen wurde ebenfalls ein Streichungsantrag verworfen. Die Urheber hatten ihn damit begründet, dass die Mutterschaftsversicherung Bundessache und ein entsprechendes Gesetz in Griffnähe sei und dass sich der Kanton keine neue Sozialversicherung leisten könne.

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